In verschiedenen Leitfäden zur Wahl eines Betriebsrats (z.B. dem vom dgb) steht die Aussage, daß ein Kandidat vor Bekanntgabe des Wahlergebnisses des Ergebnisses auf die 3-tägige Frist verzichten kann und damit die Wahl sofort annimmt.
Somit wäre dann theoretisch sofort die konstituierende Sitzung möglich? Oder nicht?
Ist dieser Verzicht auf die 3-tägige Frist auch irgendwo vom BetrVG oder der Wahlordnung gedeckt, bzw. beschrieben?