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Schwerbehindertenwahl auch bei geringem Interesse durchführen?

M
majojon
Feb 2019 bearbeitet

Guten Morgen, eine unserer Mitarbeiterinnen hatte sich vorletztes Jahr auch zur BR-Wahl aufstellen lassen - wurde aber nicht gewählt. Da sie selber aber Schwerbehindert ist, möchte sie nun gerne auch eine Schwerbehindertenvertretung wählen. Insgesamt sind es fünf Betroffene in unserem Betrieb, allerdings interessieren sich die anderen scheinbar nicht für diese Wahl. Ich habe alle angesprochen und bekam nur fragende Blicke, die Begeisterung hielt sich in Grenzen. Zwei der Betroffenen gehen im Laufe des kommenden Jahres in Rente und denen ist es sowieso egal. Nun ist meine Frage natürlich: müssen wir auch eine Wahl durchführen, wenn kein Interesse besteht und die Wahrscheinlichkeit besteht, daß nur ein oder zwei Personen von fünf sich beteiligen?

Vielen Dank, majojon

PS: Ich hatte noch vergessen zu erwähnen, daß sich besagte Kollegin natürlich als einzige zur Wahl stellt.

17.117012

Community-Antworten (12)

L
Lotte

17.12.2007 um 09:51 Uhr

majojon, ich finde § 94 SGB IX eindeutig.

A
Angi1

18.12.2007 um 11:10 Uhr

Hallo Majojon,

siehe auch § 94 Abs. 3 SGB IX Wählbar sind alle Beschäftigten, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit 6 Monaten in dem Betrieb sind.

Es können sich also nicht nur Schwerbehinderte oder Gleichgestellte zur Wahl stellen. Nur diese dürfen allerding wählen. Es können sich auch Betriebsräte zur Wahl stellen.

MfG Angi1

M
majojon

18.12.2007 um 11:16 Uhr

Hallo zusammen, wir haben jetzt innerhalb des BR überlegt, ob wir nicht zwei Mitglieder (damit wir auch eine Vertretung haben) aus dem BR als Schwerbehindertenvertretung bestimmen können. Es würde sich um zwei Ersatzmitglieder handeln, die sich auch zur Wahl gestellt hätten. Geht das, daß wir als BR das einfach entscheiden? Oder muß eine Wahl stattfinden? Wie gesagt, ich vermute, daß wir nicht alle dazu bekommen zu wählen...

Vielen Dank, majojon

P
Peanuts

18.12.2007 um 11:40 Uhr

"Geht das, daß wir als BR das einfach entscheiden? "

Nein!

Entweder findet die Wahl einer SBV statt oder nicht!

M
majojon

18.12.2007 um 11:44 Uhr

Kann man nicht innerhalb des BR Aufgaben verteilen?

M
Mona-Lisa

18.12.2007 um 11:53 Uhr

@majojon, klar könnt ihr einen aus dem Gremium damit beauftragen, der sich speziell um die schwerbehinderten Kollegen kümmert. Aber dann halt nicht als offizieller Schwerbehindertenvertreter! Ihr seid ja schliesslich für alle Kollegen zuständig!

P
Peanuts

18.12.2007 um 14:16 Uhr

"Es würde sich um zwei Ersatzmitglieder handeln, die sich auch zur Wahl gestellt hätten."

"Kann man nicht innerhalb des BR Aufgaben verteilen?"

Klar kann man das... aber Ersatzmitglieder gehören nicht zum BR!

L
Lotte

18.12.2007 um 20:57 Uhr

majojon, ich finde es etwas bedenklich, wie Ihr anscheinend versucht die Wahl eines Kollegens, einer Kollegin zur SchwerbV zu verhindern. Die EBRM können ganz normal kandidieren, aber die Wahl zu behindern ist nicht weniger strafbar als die Behinderung der Betriebsratswahl.

K
Kölner

19.12.2007 um 08:33 Uhr

@majojon Man muss Dich ja eigentlich nur "richtig" verstehen:

  • die SBV-Wahl ist erst einmal Arbeitsaufwand
  • dann könnte es passieren, dass die SBV auch noch regelmäßig an allen Ausschüssen und Sitzungen des BR teilnimmt
  • zudem ist für 5 mickrige SBler eine solche Arbeit doch wirklich nicht zu rechtfertigen

Deine Chancen:

  • Es sind weniger als 5 SBler!
  • Du nimmst den letzten Satz der Antwort 83250 ernst
M
majojon

19.12.2007 um 08:57 Uhr

Guten Morgen, wir wollen die Wahl nicht behindern - außerdem sind wir der erste BR hier, der nicht mit dem Chef schmust sondern sich um die Mitarbeiter kümmert! Ich weiß nur nicht was passiert, wenn wir die Wahl vorbereiten und dann nur zwei von fünf Interesse daran haben und auch wirklich wählen - gilt die Wahl dann trotzdem? Da wir so eine Wahl zum ersten Mal hier im Betrieb durchführen sind halt alle unsicher. Aber ich werde mit den anderen reden und mich an die Unterlagen halten, die ich aus dem Internet zu diesem Thema habe, damit uns kein formeller Fehler unterläuft und die ganze Sache ungültig macht. Ich war mir nicht sicher, ob man aus dem Betriebsrat nicht zwei Leute nehmen kann... dann wäre es natürlich einfacher gewesen.

Vielen Dank an alle.

K
Kölner

19.12.2007 um 09:23 Uhr

@majojon Wenn man Deiner Argumentation folgen würde, hätte so manches Land am 26.03.2006 kein Paralament GEWÄHLT, sondern schlicht und einfach die MDL's bestimmt! Puh - Glück gehabt...

S
sbv

15.01.2008 um 14:45 Uhr

Aufgabe des BR wäre es, die Wahl zu organisieren, wenn mindestens 5 Schwerbehinderte angestellt sind. Wenn der BR es nicht tut, kann man das Integrationsamt bitten, die Wahl zu organisieren.

Wenn nur 1 Person zu Wahl erscheint, kann diese sich selbst wählen.

Wenn nach der Wahl die Zahl von 5 unterschritten wird, bleibt SBV im amt bis zur nächsten regulären Wahl, also Herbst 2010.

Aufgabe der SBV wäre es unter anderem darauf hinzuwirken, dass der AG seine 5%-quote erfüllt. Ja nachdem wieviele Arbeitnahmer insgesamt da sind, könnte die Zahl bis dahin wieder über 5 liegen, damit eine neue Wahl durchgeführt werden kann.

Die neue Wahl in 2010 beruft dann der alte SBV ein (und kann sich wieder selbst wählen, wenn sonst keiner kommt).

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