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betriebsrat neuwahlen

F
Fakeagent
Jul 2019 bearbeitet

hallo,

viele mitarbeiter von uns sind mit unserem betriebsrat unzufrieden. die arbeiten mit der geschäftsleitung zusammen und um uns mitarbeiter kümmert sich niemand. seid april letzten jahres bis heute gabs nur 2 betriebsversamlung. kann man hier über eine grobe pflichtverletzung reden und den betriebsrat stürzen? wie kann ich das machen ? gruss

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Community-Antworten (5)

C
Cyber99

10.07.2019 um 09:54 Uhr

Die Nichtdurchführung von Betriebsversammlungen kann eine grobe Pflichtverletzung darstellen. Häufig findet man bei Betriebsräten, wie dem von dir beschriebenen aber auch noch weitere grobe Pflichtverletzungen mit denen ein Antrag auf Auflösung des BR begründet werden könnte. Wenn Du tatsächlich gewillt bist den BR auflösen zu lassen, dann brauchst Du ein viertel der stimmberechtigten Arbeitnehmer hinter Dir, welche die Auflösung des BR beantragen oder Du musst eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft dafür gewinnen, dass diese den Antrag stellt. Leider liegen die Hürden für diesen Schritt unheimlich hoch. Selbst wenn 80 % der Mitarbeiter über den BR motzen wird es schwierig 25 % zu finden, die auch bereit sind ihren Namen unter einen Auflösungsantrag zu setzen. Hier brechen die Fronten meist ganz schnell weg. Auch die Gewerkschaften sind eher zögerlich, wenn es um die Auflösung eines BR geht.

T
takkus

10.07.2019 um 10:08 Uhr

Einen Pudding kann man stürzen, aber keinen Betriebsrat. Ich weiß garnicht, warum in einem Forum für Betriebsräte überhaupt auf eine solche Frage geantwortet werden sollte, denn scheinbar bist Du kein BRM. Vielleicht solltest Du mal die einschlägigen Suchmaschinen befragen. Aber denn och ist es so, wie Cyber99 es beschreibt. Im Betriebsverfassungsgesetz findest Du die Antwort unter § 23.

K
Kjarrigan

10.07.2019 um 10:34 Uhr

nur zur Ergänzung zu Cyber99 Ausführungen.

Der Antrag muss an das Arbeitsgericht. Eine Auflösung kann nur durch ein Arbeitsgericht erfolgen. Damit liegt die Hemmschwelle nochmal um einiges höher. Und ganz wichtig - so ein Verfahren dauert und solange bleibt der BR im Amt. Oft ist die Neuwahl schneller als die Abberufung.

C
Challenger

10.07.2019 um 18:23 Uhr

Wie viel Mitglieder und Ersatzmitglieder hat denn der Betriebsrat ?

L
Linessi

14.07.2019 um 23:22 Uhr

Hallo Fakeagent, du solltest dich trotzdem ein mal mit deiner zuständigen Gewerkschaft in Verbindung setzen und ihnen dein Anliegen vortragen. Sie werden dir bestimmt einen Rat geben können. Vielleicht, wenn dir das Erleichterung verschafft einen Brief (erst mal anonym) an deinen BR schreiben. Wie du die Arbeit deines Betriebsrates einschätzt. Und sie einmal darauf hinweist, dass sie die Interessenvertretung der Belegschaft ist und von euch gewählt worden ist. Vielleicht ist dann doch der eine oder andere Mitarbeiter bereit sich dir anzuschließen. Und wer weiß vielleicht könnt ihr ja so euren BR ins Gewissen reden, dass Sie ihrer Pflicht nachkommen euch zu vertreten.

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