Erstellt am 10.07.2019 um 07:54 Uhr von Cyber99
Die Nichtdurchführung von Betriebsversammlungen kann eine grobe Pflichtverletzung darstellen. Häufig findet man bei Betriebsräten, wie dem von dir beschriebenen aber auch noch weitere grobe Pflichtverletzungen mit denen ein Antrag auf Auflösung des BR begründet werden könnte.
Wenn Du tatsächlich gewillt bist den BR auflösen zu lassen, dann brauchst Du ein viertel der stimmberechtigten Arbeitnehmer hinter Dir, welche die Auflösung des BR beantragen oder Du musst eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft dafür gewinnen, dass diese den Antrag stellt.
Leider liegen die Hürden für diesen Schritt unheimlich hoch. Selbst wenn 80 % der Mitarbeiter über den BR motzen wird es schwierig 25 % zu finden, die auch bereit sind ihren Namen unter einen Auflösungsantrag zu setzen. Hier brechen die Fronten meist ganz schnell weg. Auch die Gewerkschaften sind eher zögerlich, wenn es um die Auflösung eines BR geht.
Erstellt am 10.07.2019 um 08:08 Uhr von takkus
Einen Pudding kann man stürzen, aber keinen Betriebsrat.
Ich weiß garnicht, warum in einem Forum für Betriebsräte überhaupt auf eine solche Frage geantwortet werden sollte, denn scheinbar bist Du kein BRM. Vielleicht solltest Du mal die einschlägigen Suchmaschinen befragen. Aber denn och ist es so, wie Cyber99 es beschreibt. Im Betriebsverfassungsgesetz findest Du die Antwort unter § 23.
Erstellt am 10.07.2019 um 08:34 Uhr von Kjarrigan
nur zur Ergänzung zu Cyber99 Ausführungen.
Der Antrag muss an das Arbeitsgericht.
Eine Auflösung kann nur durch ein Arbeitsgericht erfolgen. Damit liegt die Hemmschwelle nochmal um einiges höher. Und ganz wichtig - so ein Verfahren dauert und solange bleibt der BR im Amt.
Oft ist die Neuwahl schneller als die Abberufung.
Erstellt am 10.07.2019 um 16:23 Uhr von Challenger
Wie viel Mitglieder und Ersatzmitglieder hat denn der Betriebsrat ?
Erstellt am 14.07.2019 um 21:22 Uhr von Linessi
Hallo Fakeagent,
du solltest dich trotzdem ein mal mit deiner zuständigen Gewerkschaft in Verbindung setzen und ihnen dein Anliegen vortragen. Sie werden dir bestimmt einen Rat geben können.
Vielleicht, wenn dir das Erleichterung verschafft einen Brief (erst mal anonym) an deinen BR schreiben. Wie du die Arbeit deines Betriebsrates einschätzt. Und sie einmal darauf hinweist, dass sie die Interessenvertretung der Belegschaft ist und von euch gewählt worden ist. Vielleicht ist dann doch der eine oder andere Mitarbeiter bereit sich dir anzuschließen. Und wer weiß vielleicht könnt ihr ja so euren BR ins Gewissen reden, dass Sie ihrer Pflicht nachkommen euch zu vertreten.