Erstellt am 14.11.2007 um 19:20 Uhr von Mona-Lisa
@trasher,
wenn die beiden MA keine leitenden Angestellten sind, können sie sich aufstellen und wählen lassen.
§ 5 BetrVG
gib mal links im Suchfenster "Betriebsrat gründen" ein, da findest du jede Menge zu diesem Thema.
Habt ihr Kontakt zu eurer zuständigen Gewerkschaft aufgenommen?
Erstellt am 14.11.2007 um 19:34 Uhr von carrie
Hallo
Kurz gesagt, jeder der Arbeitnehmer im Sinne des Gesetzes ist, außer Leitende Angestellte, kann sich aufstellen lassen.
Leitende Angestellte sind Personen, die selbständig Einstellen und Entlassen können, ohne jemand anders fragen zu müssen.
Generalvollmacht oder Prokura besitzten, regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnehmen, die für den Betrieb von Bedeutung sind, wenn sie die Entscheidungen im Wesentlichen frei von Weisungen treffen u.s.w.
Erstellt am 14.11.2007 um 19:47 Uhr von pirat
@trasher
google kennt die Antwort...
http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebsratswahl#Aktives_Wahlrecht
Alles Infos zur Wahlordnung zum Betriebsverfassungsgesetz (BetrVGDV1WO) durchlese!
Und setzt Euch mit der zuständigen GEWerkschaft in Verbindung, die sollten euch effizient helfen können.
....sogenannter stellvertr. betriebsleiter ...oder lagermeister...
Sind sie nicht lei(d)tende Angestelle dann ja!
Sind sie ........ lei(d)tende Angestelle dann nein!
Das stellt der Wahlvorstand fest.