Einrichtungsleitung will die Liste der Betriebsratswähler einfordern
Unser Betriebsrat wurde am Montag den 20.5.2019 im Seniorenheim gewählt. von 80 Mitarbeitern haben 54 gewählt. Nun äußert die Einrichtungsleitung ständig Mitarbeitern gegenüber, dass sie mit der Wahl eines Betriebsrates nicht einverstanden ist. Heute forderte sie die Liste der Mitarbeiter die gewählt haben ein. Muss die ihr ausgehändigt werden ? Es fand eine Persönlichkeitswahl statt. Derzeit haben wir die Liste noch zurückgehalten. Jedoch wird der Wahlausschuss unter Druck gesetzt.
Community-Antworten (4)
22.05.2019 um 14:29 Uhr
Soll der Arbeitgeber doch seinen (vermeintlichen) Anspruch vor Gericht durchsetzen. Ich würde mich hier, ohne weitere Prüfung, stur stellen.
22.05.2019 um 14:40 Uhr
Nach § 19 WO besteht grundsätzlich auch ohne Darlegung eines besonderen rechtlichen Interesses und unabhängig von einem Wahlanfechtungs- oder Nichtigkeitsfeststellungsverfahren ein Anspruch des Arbeitgebers auf Einsichtnahme in die vom Betriebsrat aufbewahrten Wahlakten der Betriebsratswahl. Das gilt jedoch nicht für Bestandteile der Wahlakten, die Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner wahlberechtigter Arbeitnehmer zulassen, z.B. die mit Stimmabgabevermerken des Wahlvorstandes versehenen Wählerlisten.
22.05.2019 um 14:46 Uhr
Fordert sie auf zu unterlassen, schlechte Stimmung zu verbreiten und gegen den BR zu hetzen. Wendet euch ggf.an den Arbeitgeber selbst und fordert ihn auf, die Heimleitung aufs richtige Gleis zu stellen.
22.05.2019 um 16:47 Uhr
Carola, über manche Führungskräfte könnte man sich echt schlapp lachen ?, wenn deren Unkenntnis nicht so furchtbar traurig wäre ?!
*Nun äußert die Einrichtungsleitung ständig Mitarbeitern gegenüber, dass sie mit der Wahl eines Betriebsrates nicht einverstanden ist. Tja, that's life! Manchmal müssen auch Führungskräfte etwas aushalten, womit sie nicht einverstanden sind.
Heute forderte sie die Liste der Mitarbeiter die gewählt haben ein. Muss die ihr ausgehändigt werden? Um es mal ganz deutlich zu sagen: NEIN, AUF KEINEN FALL❗ Man sollte ihr klipp und klar sagen: "Darauf haben Sie keinen Anspruch. Wenn Sie der Ansicht sind, dass einAnspruch besteht, dann nennen Sie bitte die Rechtsgrundlage"
Jedoch wird der Wahlausschuss unter Druck gesetzt Und hier freundlich aber bestimmt klar machen, dass der Rechtsweg eingeschlagen wird, wenn das nicht aufhört. Lasst euch nicht auf der Nase.herumtanzen❗
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