Erstellt am 20.10.2007 um 23:16 Uhr von betriebliche trübung
http://br-wahl.verdi.de/
viel erfolg!
Erstellt am 21.10.2007 um 01:44 Uhr von Der alte Heini
Bei Euch muss ein zweistufiges vereinfachtes Wahlverfahren stattfinden.
Der erste Schritt zur Einleitung der Wahl,
3 Arbeitnehmer des Betriebes laden alle Arbeitnehmer zu einer Wahlversammlung ein. Der Arbeitgeber muss mit der Versammlung nicht einverstanden sein und es Bedarf dazu auch keinerlei Erlaubnis des AG oder sonstiger Vorgesetzte. Leitende Angestellte und der AG haben auf einer Wahlversammlung nichts zu suchen.
Ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einladung zur Wahlversammlung, gilt für die ersten drei Unterzeichner auf der Einladung der besondere Kündigungsschutz für sechs Monate.
Unter nachstehenden Link findest die Broschüre,
Wahlleitfaden für ein vereinfachtes Wahlverfahren.
Die solltest Du dir anschauen, danach bist Du schlauer:
www.wahlvorstand.org/dwn/fuerwahl/Leitfaden_VWV.pdf
Erstellt am 21.10.2007 um 10:53 Uhr von betriebliche trübung
haltet euch streng an die vorgaben. das ist WICHTIG.
auch die definition "leitende angestellte" ist nachzulesen (siehe link).
der beste rat: holt euch die gewerkschaft ins haus und lasst euch helfen.
Erstellt am 21.10.2007 um 12:19 Uhr von redbull
@Brede17
alles vorangesagte ist natürlich unbedingt zu beachten. Gerade die Wahlen sind ein heikles Thema. Ich empfehle auch auch dringend an ein Seminar zu denken.
Schau mal hier nach
http://betriebsratswahl.de/index.php?purl=/index.html
Genauer auf der linken Seite geh die links mal durch. Dann hast Du einen sehr guten Überblick.
Ansonsten wünsche ich euch noch viel Glück