Betriebsratsgründung - wer hat gute Argumente?
ich möchte eiinen betriebsrat günden, und das hat jetzt meine geschäftsführung mitbekommen, bin morgen schon zu einem bgespräch geladen...mein bzl hat gesagt, mein geschäftsführer hätte gedroht, wenn ich den betriebsrat durchbekomme, gibt es ab 2008 keine prämine mehr, für keinen mitarbeiter....ist das eine drohung? ich brauche sehr viele und sehr gute argumente für das Gespräch morgen, bitte helft mir.ich denke sie wollen mir dwen wind aus den segeln holen
Community-Antworten (2)
31.08.2007 um 08:36 Uhr
Moin Janine, wende Dich an die für Euch zuständige Gewerkschaft, die werden Euch unterstützen und kennen sich aus. Hier sind die notwendigen §§ die man als Argumentationshilfe nutzen kann. §20 BetrVG Wahlschutz und Wahlkosten (1) Niemand darf die Wahl des Betriebsrats behindern. Insbesondere darf kein Arbeitnehmer in der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts beschränkt werden. (2) Niemand darf die Wahl des Betriebsrats durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflussen. (3) Die Kosten der Wahl trägt der Arbeitgeber. Versäumnis von Arbeitszeit, die zur Ausübung des Wahlrechts, zur Betätigung im Wahlvorstand oder zur Tätigkeit als Vermittler (§ 18a) erforderlich ist, berechtigt den Arbeitgeber nicht zur Minderung des Arbeitsentgelts.
§23 Abs.3 Verletzung gesetzlicher Pflichten Der Betriebsrat oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können bei groben Verstößen des Arbeitgebers gegen seine Verpflichtungen aus diesem Gesetz beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben eine Handlung zu unterlassen, die Vornahme einer Handlung zu dulden oder eine Handlung vorzunehmen. Handelt der Arbeitgeber der ihm durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung auferlegten Verpflichtung zuwider, eine Handlung zu unterlassen oder die Vornahme einer Handlung zu dulden, so ist er auf Antrag vom Arbeitsgericht wegen einer jeden Zuwiderhandlung nach vorheriger Androhung zu einem Ordnungsgeld zu verurteilen. Führt der Arbeitgeber die ihm durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung auferlegte Handlung nicht durch, so ist auf Antrag vom Arbeitsgericht zu erkennen, dass er zur Vornahme der Handlung durch Zwangsgeld anzuhalten sei. Antragsberechtigt sind der Betriebsrat oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft. Das Höchstmaß des Ordnungsgeldes und Zwangsgeldes beträgt 10.000 Euro.
01.09.2007 um 17:28 Uhr
@Janine26
Kannst ihm klar machen, dass du Verständnis für die Kürzung hast, aber es sich letzlich ins eigene Knie schiesst, denn unterbezahlte MA sind nicht motivierbar, bzw. werden über kurz oder lang abspringen, letztlich ist sein Verhalten, wenn auch für die verständlich, aber kontraproduktiv
Du kannst ihm versuchen zu verklickern, dass es in einem Betrieb ohnehin immer Zusammenhänge und Konflikte zwischen MA gibt, die man mit einem BR viel besser überhaupt mit kriegt und abstellen kann, ansonsten schaukelt es sich immer hoch, irgendwann wird s auch hier kontraproduktiv, wird er einsehen (oder auch nicht) .....
Frei nach dem Motto: Wenn du ihn nicht besiegen kann, verbünde dich mit ihm .... weisst du wie ich meine ?
Win-Win Situation, alle am gleichen Strang ziehen, was er euch sowieso dauernd einbleut :-) ...
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