Ist die Wahl rechtlich gültig wenn nur ein Wahlberechtigter seine Stimme abgibt? Und müssen bei dem öffentlichen Aushang-Einladung zur Wahlversammlung auch alle Wahlberechtigten namentlich mit aufgeführt werden?
Erstellt am 14.03.2019 um 17:00 Uhr von celestro "Ist die Wahl rechtlich gültig wenn nur ein Wahlberechtigter seine Stimme abgibt?" Ja, warum nicht ?