Erstellt am 12.03.2019 um 06:28 Uhr von Kratzbürste
Im Prinzip schon - aber eher unüblich. Viele Seminaranbieter lassen das auch nicht zu. Andere schon .....
Erstellt am 12.03.2019 um 06:28 Uhr von Kratzbürste
Diese Antwort wurde von "Kratzbürste" gelöscht.
Erstellt am 12.03.2019 um 06:56 Uhr von Erbsenzähler
Gegenfrage:
Dürft ihr auf Seminare für Arbeitgeber mit?
Grundsätzlich nehmen wir keinen AG-Vertreter mit auf Seminare. Wir haben aber schon gemeinsam Inhouseseminare zu Spezialthemen wie Datenschutz oder den Tarifvertrag Einmalzahlungen und Altersvorsorge in der Chemie organisiert. Nur bei diesen Spezialthemen würde ich mit dem AG gemeinsam etwas machen. Aber in den Grundlagenseminaren werden euch eure "Waffen" gezeigt. Da macht ihr euch "nackig"! Das ist nicht zu empfehlen...
Erstellt am 12.03.2019 um 09:47 Uhr von Cyber99
Ich würde die Schulung nur bein einem Anbieter machen, der das nicht duldet. Bei Schulungen kommen sehr häufig auch konkrete Fragen aus dem eigenen Arbeitsumfeld auf den Tisch, da möchte ich den Personaler lieber nicht dabei haben. Der soll seine Schulungen sonstwo besuchen, meinetwegen auch beim gleichen Anbieter, aber zu einem anderen Zeitpunkt.
Erstellt am 12.03.2019 um 10:08 Uhr von Pjöööng
Zitat "kratzbürste":
" Viele Seminaranbieter lassen das auch nicht zu. "
Und wie sollte der Anbieter das überprüfen?
Zitat (Erbsenzähler):
"Aber in den Grundlagenseminaren werden euch eure 'Waffen' gezeigt."
Jau! Das ist immer wieder so ein Erlebnis! Das Security Personal, die dicke Tresortür, der Nacktscanner und die Alarmanlagen... Den Disconebel und die flackernden LEDs fand ich allerdings etwas albern. Aber als dann das Tuch hochgezogen wurde und die Einigungsstelle zum Vorschein kam. Wow! Einfach unvorstellbar! Eine Teilnehmerin bei uns wurde damals beim Anblick der Einigungsstelle kreidebleich! Als dann noch eine Originalrechnung einer Einigungsstelle ("Urlaubsplan") gezeigt wurde fiel diese Teilnehmerin ohnmächtig um und fiel sanft in die Arme der bereitstehenden Sanitäter. Ein Notarzt war auch sofort zur Stelle, Bis heute weiß ich nicht ob diese Teilnehmerin tatsächlich Betriebsrätin war, oder vielleicht doch Personalchefibn. Sie wurde aber auch für den Rest des Seminars nicht mehr gesehen.
Einfach unvorstellbar was passieren würde wenn irgendwann mal die Arbeitgeber tatsächlich diese Waffen zu Gesicht bekämen. Das BetrVG würde vermutlich umgehend implodiesen. Unsere Macht beruht ja in Wahrheit nur darauf dass wir, Freimaurern gleich, diese geheimen Waffen über die Jahrtausende vor den Augen der Arbeitgeber verbergen konnten.
Manche Betriebsräte glauben ja auch dass die gleichzeitige Anwesenheit der Personalchefin die Gespräche mit anderen BRM und dem Seminarleiter behindern könnte, das ist aber natürlich Quatsch!
Schön dass Eure Personalchefin so viel Zeit hat, BR-Grundlagensemnare zu besuchen. Habt Ihr schion einmal darüber nachgedacht dass ja nicht alle BRM auf das selbe Seminar müssen?
Erstellt am 12.03.2019 um 10:22 Uhr von moreno
Ich sehe es wie Cyber soll sie doch die Schulungen besuchen wenn kein BRM aus ihrem Betrieb dabei ist. Wüsste auch keinen Anbieter, der ausschließlich Betriebsräte zulässt.
Erstellt am 12.03.2019 um 13:32 Uhr von nicoline
Also, ich bin ja der Auffassung, dass es gesetzlich verankert sein müsste, dass niemand Personalverantwortung tragen darf, die /der nicht nachgewiesen hat, dass er/sie sich in den wichtigsten Gesetzen der Arbeitswelt auskennt. Insofern ist es ja zu begrüßen, wenn eine Personalerin sich schulen lässt. Ich würde es aber auch nicht mit ihr / ihm zusammen machen wollen. Die Stimmung ist einfach offener, wenn man als BR "unter sich" ist.
Erstellt am 12.03.2019 um 22:35 Uhr von DummerHund
Ich sehe hier gerade nicht warum "Alteingesessene" sich hier so der Diskusion hingeben. Ein BR ist in sich ein eigenständiges Gremium. Sollen BRM´s zu einer Schulung, kommt dies auf einer Tagesordung gesetzt und ein ordendlicher Beschluss wird gefasst.... und so weiter und so fort. Eine Personalchefin gehört nicht dem BR an. DeShalb braucht ein BR sich auch keine Gedanken drum zu machen was die Personalchefin für sich plant...oder aber was der Chef für sie plant. Sollen sie zusehen ob sie die Person dort hin bekommen oder aber nicht. Nicht Sache des BR:
Erstellt am 13.03.2019 um 09:13 Uhr von nicoline
DummerHund,
doch, du siehst es, du verstehst es bloß nicht. Es wird ja wohl noch gestattet sein, zu einer Frage seine Meinung zu sagen und sei dir sicher, mindestens den "Alteingesessenen" ist bekannt, was du geschrieben hast.
Erstellt am 13.03.2019 um 22:55 Uhr von Dummerhund
Ähm, da wir hier keine Rechtsberatung betreiben können, ist es nur logische das man nur seine Meinung zur Grundlage auf Rechte geben kann.
Was jedoch Fakt ist, ein BR fasst einen Beschluss zu Schulungen der Betriebsratsmitglieder unter der Premisse nach §37,6 BetrVG. Dies kan er mitnichten nicht über eine Schulung für eine Person beschliessen die nicht einem BR angehört. Wenn Personen auf der Schulung anwesend sind die man kennt, aber nicht mit zum Gremium gehören, kann das Gremium nichts machen.
Erstellt am 14.03.2019 um 10:53 Uhr von nicoline
*Dies kan er mitnichten nicht über eine Schulung für eine Person beschliessen*
Also doch..........?
Erstellt am 14.03.2019 um 11:08 Uhr von Pjöööng
Diese Frage wird er nicht verstehen...
Erstellt am 14.03.2019 um 13:41 Uhr von nicoline
Pjöööng,
was du alles weißt.........
Dummer Hund
wo steht denn, dass der BR dazu einen Beschluss gefasst hat oder fassen wollte, oder sollte, oder könnte? Die Frage war doch eigentlich, ob das zulässig ist, dass die Personalchefin die gleiche Schulung besucht und dazu kann man nur sagen, dass der AG selbstverständlich versuchen kann die Personalchefin zu der gleichen Schulung zu schicken, die der BR gebucht hat. Zulässig ist es, vorausgesetzt, der Anbieter lässt das zu.