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Amtszeit/Rücktritt/Neuwahlen - ist dieser BR noch im Amt und beschlussfähig?

I
isolde
Nov 2016 bearbeitet

hallo ihr lieben,unser br bestand mal aus 7 brm und 3 em.dann waren es noch vier und es wurden neuwahlen gemacht,die leider ungültig waren.dann ist noch ein brm ausgetreten hat aber als wahlvorstandsvorsitzende weiter gemacht.dann sind zwei aus dem wahlvorstand ausgetreten und haben mit einer anderen kollegin einen neuen wahlvorstand gegründet.jetzt sind es noch offiziell 3 brm.ist dieser br noch im amt und beschlussfähig?entschuldigung für das chaos aber so ist es traurig aber wahr

5.95503

Community-Antworten (3)

DAH
Der alte Heini

25.07.2007 um 01:19 Uhr

isolde, dann sind zwei aus dem Wahlvorstand ausgetreten und haben mit einer Kollegin einen neuen Wahlvorstand gegründet. Was ist das denn, habt hier jetzt 2 Wahlvorstände?

Der übrig geblieben BR führt die Geschäfte, bis ein neuer BR gewählt wurde.

Der BR ist beschlussfähig.(Dürfte strittig sein)

Sollte der ordentliche Wahlvorstand aus weniger als drei Wahlvorstandsmitglieder bestehen, sollten diese Kollegen zurücktreten. Der Betriebsrat sollte dann die Einsetzung eines Wahlvorstands beim Arbeitsgericht beantragen. Hilfsweise sollten die drei BR Mitglieder als Mitarbeiter des Betriebes zusätzlich die Einsetzung eines Wahlvorstandes beim Arbeitsgericht beantragen, da ein ArbG eventuell die Beschlussfähigkeit des übrig gebliebenen BR nicht sieht.

Der selbst ernannte "Wahlvorstand" ist nichtig. Wird von diesem Wahlvorstand eine Betriebsratswahl durchgeführt, ist zu empfehlen, die Feststellung Nichtigkeit dieser Betriebsratswahl beim Arbeitsgericht zu beantragen.

Es ist zwar alles ein bisschen albern, ich sehe aber kein Problem die Sache in den Griff zu bekommen

B
betriebsratten

25.07.2007 um 09:59 Uhr

Off Topic

Und ich dachte immer wir wären Chaoten...

H
Heinz

25.07.2007 um 10:49 Uhr

Isolde,

warum schaut Ihr nicht ins BtrVG??? § 16 sagt Euch, wer den Wahlvorstand bestellt, nämlich der Betriebsrat. Kann man also als Wahlvorstandsmitglied aus dem Wahlvorstand austreten und einen neuen Wahlvorstand gründen???- Nein. Bei Neuwahlen innerhalb der laufenden Legislaturperiode führt der restliche BR die Geschäfte bis zur Wahl weiter. Holt Euch Hilfe bei der Gewerkschaft!!

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