Amtszeit/Rücktritt/Neuwahlen - ist dieser BR noch im Amt und beschlussfähig?
hallo ihr lieben,unser br bestand mal aus 7 brm und 3 em.dann waren es noch vier und es wurden neuwahlen gemacht,die leider ungültig waren.dann ist noch ein brm ausgetreten hat aber als wahlvorstandsvorsitzende weiter gemacht.dann sind zwei aus dem wahlvorstand ausgetreten und haben mit einer anderen kollegin einen neuen wahlvorstand gegründet.jetzt sind es noch offiziell 3 brm.ist dieser br noch im amt und beschlussfähig?entschuldigung für das chaos aber so ist es traurig aber wahr
Community-Antworten (3)
25.07.2007 um 01:19 Uhr
isolde, dann sind zwei aus dem Wahlvorstand ausgetreten und haben mit einer Kollegin einen neuen Wahlvorstand gegründet. Was ist das denn, habt hier jetzt 2 Wahlvorstände?
Der übrig geblieben BR führt die Geschäfte, bis ein neuer BR gewählt wurde.
Der BR ist beschlussfähig.(Dürfte strittig sein)
Sollte der ordentliche Wahlvorstand aus weniger als drei Wahlvorstandsmitglieder bestehen, sollten diese Kollegen zurücktreten. Der Betriebsrat sollte dann die Einsetzung eines Wahlvorstands beim Arbeitsgericht beantragen. Hilfsweise sollten die drei BR Mitglieder als Mitarbeiter des Betriebes zusätzlich die Einsetzung eines Wahlvorstandes beim Arbeitsgericht beantragen, da ein ArbG eventuell die Beschlussfähigkeit des übrig gebliebenen BR nicht sieht.
Der selbst ernannte "Wahlvorstand" ist nichtig. Wird von diesem Wahlvorstand eine Betriebsratswahl durchgeführt, ist zu empfehlen, die Feststellung Nichtigkeit dieser Betriebsratswahl beim Arbeitsgericht zu beantragen.
Es ist zwar alles ein bisschen albern, ich sehe aber kein Problem die Sache in den Griff zu bekommen
25.07.2007 um 09:59 Uhr
Off Topic
Und ich dachte immer wir wären Chaoten...
25.07.2007 um 10:49 Uhr
Isolde,
warum schaut Ihr nicht ins BtrVG??? § 16 sagt Euch, wer den Wahlvorstand bestellt, nämlich der Betriebsrat. Kann man also als Wahlvorstandsmitglied aus dem Wahlvorstand austreten und einen neuen Wahlvorstand gründen???- Nein. Bei Neuwahlen innerhalb der laufenden Legislaturperiode führt der restliche BR die Geschäfte bis zur Wahl weiter. Holt Euch Hilfe bei der Gewerkschaft!!
Verwandte Themen
Vor der Neuwahl noch tätig werden?
ÄlterHallo, ich hatte ja schon berichtet, dass durch Kündigung und Rücktritt von BRM Neuwahlen erforderlich sind. Der Rücktritt der BRM erfolgte 3 Tage vor den Verhandlungen zur BV Arbeitszeit. Die G
BR-Wahl Unfähigkeit bisheriger BR-Mitglieder - ist dagegen noch ein Kraut gewachsen?
ÄlterMoin moin! Ich bin seit vielen Jahren Mitarbeiter eines kommunalen Verkehrsunternehmens und gleichzeitig Vertrauensmann. Nun stehen auch bei uns BR-Wahlen an und zum ersten mal wird es eine Lis
Ende der Amtszeit des amtierenden Betriebsrats
ÄlterHallo zusammen, wir haben da mal eine Frage zu der wir Eure Hilfe benötigen. Und zwar endet unserer Auffassung nach die Amtszeit des amtierenden BR mit der Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses
Wann beginnt die Amtszeit eines neuen Betriebsrates?
ÄlterHallo an alle, Folgende Situation: Der alte Betriebsrat ist nominal noch bis Anfang Mai im Amt. Nächste Woche wählen wir turnusmäßig den neuen Betriebsrat. Im alten BR sind keine Ersatzmitglied me
Ende der Amtszeit bei lange bestehendem BR
ÄlterSehe ich das richtig, dass mir bei einem lange bestehenden Betriebsrat das Ende der Amtszeit nicht so einfach ersichtlich ist? Bei uns wurde in der Vergangenheit immer regelgerecht gewählt. Könntet i