Erstellt am 02.03.2019 um 12:43 Uhr von celestro
Ist Sie als BRV zurückgetreten, oder komplett als BRM ? Wenn Sie komplett aus dem BR ausgeschieden ist, müßt Ihr Neuwahlen einleiten. Und dies auch dann, wenn Ihr glaubt, daß sich niemand aufstellen wird.
Sollte der WV dann merken, das es wirklich zuwenig Kandidaten sind, wird die Größe des BR eventuell auf 3 oder 1 Person verkleinert. Sollte sich wirklich niemand finden, wird die Wahl am Ende halt wirklich nicht stattfinden. Aber dies könnt Ihr KEINESFALLS einfach so annehmen und daher die Neuwahl unterlassen.
Erstellt am 02.03.2019 um 15:09 Uhr von AniDi
Sie ist als BRV zurück gedrehten kann aber voraussichtlich die nächsten 1 1,5 Jahre an keiner Sitzung teilnehmen. Also müssen Neuwahlen stattfinden oder?
Wobei diese dann wohl keiner organisieren wird. Man kann ja keinen zwingen...
Erstellt am 02.03.2019 um 19:43 Uhr von celestro
"Also müssen Neuwahlen stattfinden oder?"
Nein !
"kann aber voraussichtlich die nächsten 1 1,5 Jahre an keiner Sitzung teilnehmen."
dann müßte man zwar einen Nachrücker laden (der nicht vorhanden ist), solange aber der BR beschlussfähig ist, kann er weiter machen.