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Muss die Auflösung des BR irgendwo gemeldet werden?

A
AniDi
Mrz 2019 bearbeitet

Wir müssen ein Gremium von 5 Personen stellen. Es gibt leider keine Nachrücker. Nun ist die Vorsitzende zurück gedrehten da sie schwanger und in einem Beschäftigungsverbot ist. Es gibt keine Nachrücker und das Gremium muss somit aufgelöst werden und Neuwahlen stattfinden. Ist das richtig? Es wird allerdings kein neuer BR mehr zusatande kommen da sich keiner aufstellen lassen möchte, da der Gescheftsfüher nicht bereit ist mit dem BR zu kommunizieren und alle Angst haben ihm gegenüber zu treten.

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Community-Antworten (3)

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celestro

02.03.2019 um 13:43 Uhr

Ist Sie als BRV zurückgetreten, oder komplett als BRM ? Wenn Sie komplett aus dem BR ausgeschieden ist, müßt Ihr Neuwahlen einleiten. Und dies auch dann, wenn Ihr glaubt, daß sich niemand aufstellen wird.

Sollte der WV dann merken, das es wirklich zuwenig Kandidaten sind, wird die Größe des BR eventuell auf 3 oder 1 Person verkleinert. Sollte sich wirklich niemand finden, wird die Wahl am Ende halt wirklich nicht stattfinden. Aber dies könnt Ihr KEINESFALLS einfach so annehmen und daher die Neuwahl unterlassen.

A
AniDi

02.03.2019 um 16:09 Uhr

Sie ist als BRV zurück gedrehten kann aber voraussichtlich die nächsten 1 1,5 Jahre an keiner Sitzung teilnehmen. Also müssen Neuwahlen stattfinden oder?

Wobei diese dann wohl keiner organisieren wird. Man kann ja keinen zwingen...

C
celestro

02.03.2019 um 20:43 Uhr

"Also müssen Neuwahlen stattfinden oder?"

Nein !

"kann aber voraussichtlich die nächsten 1 1,5 Jahre an keiner Sitzung teilnehmen."

dann müßte man zwar einen Nachrücker laden (der nicht vorhanden ist), solange aber der BR beschlussfähig ist, kann er weiter machen.

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