Erstellt am 29.06.2007 um 09:51 Uhr von Rosa
@Pauli
Schau mal im BertVG, § 25 und § 15 nach. Es kommt darauf an was für eine Wahl ihr durchgeführt habt, Personen oder Listenwahl.
Wenn ihr niemanden mehr habt, müßt ihr eine Neuwahl machen.
Erstellt am 29.06.2007 um 10:03 Uhr von Dummi
@Pauli
§13BetrVG Abs2 Nr2
Solltet ihr trotz nachrücken aller Ersatzmitglieder dauerhaft unter 9 BRM fallen,müßt ihr neu wählen.
Gruss
Erstellt am 29.06.2007 um 11:03 Uhr von pauli
Danke für die Info, ich habe jetzt im BetrVG §13 nachgeschaut.
Gruß Pauli