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Betriebsrat erloschen...Kündigungsschutz

J
jurexo
Feb 2019 bearbeitet

Hallo. Folgende Situation : Ich war Betriebsratsvorsitzender eines ehemaligen Standortes. Standortschließung erfolgte und somit kein Betriebsrat mehr für diesen Standort.Verlagerung der Tätigkeit in die Firmenzentrale. Für mich fand ein Standortwechsel statt. Habe ich trotzdem den 12 monatigen Kündigungschutz? Danke

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Community-Antworten (4)

G
ganther

20.02.2019 um 23:30 Uhr

aber ja...…….

J
jurexo

20.02.2019 um 23:35 Uhr

  1. d.h. eine betriebsbedingte Kündigung bei Schließung der Abteilung ist unzulässig wenn ich problemlos eine andere Tätigkeit in einer anderen Abteilung im selben Standort übernehmen kann ?
  2. darf die Kündigung schon vor Ablauf dieser 12 Monate ausgesprochen werden wenn mit dem Austrittsdatum die 12 Monate eingehalten werden (Kündigungsfrist) oder darf die Kündigung erst nach Ablauf der 12 Monate ausgesprochen werden?

Danke

F
fantil

21.02.2019 um 09:25 Uhr

  1. Ja
  2. Die Kündigung kann erst nach den 12 Monaten ausgesprochen werden, unter Einhaltung deiner gesetzlichen Kündigungsfrist.
W
wdliss

21.02.2019 um 09:33 Uhr

§15 Abs 1 Satz 2 KSchG "(1) (...) Nach Beendigung der Amtszeit ist die Kündigung eines Mitglieds eines Betriebsrats (...) innerhalb eines Jahres, (...), jeweils vom Zeitpunkt der Beendigung der Amtszeit an gerechnet, unzulässig"

Somit kann die Kündigung ja erst nach Ablauf der 12 Monate erfolgen und muß dann die Kündigungsfrist einhalten.

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