Erstellt am 20.02.2019 um 22:30 Uhr von ganther
Erstellt am 20.02.2019 um 22:35 Uhr von jurexo
1. d.h. eine betriebsbedingte Kündigung bei Schließung der Abteilung ist unzulässig wenn ich problemlos eine andere Tätigkeit in einer anderen Abteilung im selben Standort übernehmen kann ?
2. darf die Kündigung schon vor Ablauf dieser 12 Monate ausgesprochen werden wenn mit dem Austrittsdatum die 12 Monate eingehalten werden (Kündigungsfrist) oder darf die Kündigung erst nach Ablauf der 12 Monate ausgesprochen werden?
Danke
Erstellt am 21.02.2019 um 08:25 Uhr von fantil
1. Ja
2. Die Kündigung kann erst nach den 12 Monaten ausgesprochen werden, unter Einhaltung deiner gesetzlichen Kündigungsfrist.
Erstellt am 21.02.2019 um 08:33 Uhr von wdliss
§15 Abs 1 Satz 2 KSchG "(1) (...) Nach Beendigung der Amtszeit ist die Kündigung eines Mitglieds eines Betriebsrats (...) innerhalb eines Jahres, (...), jeweils vom Zeitpunkt der Beendigung der Amtszeit an gerechnet, unzulässig"
Somit kann die Kündigung ja erst nach Ablauf der 12 Monate erfolgen und muß dann die Kündigungsfrist einhalten.