Betriebratswahl bei Leiharbeitsfirmen?
Hallo
Ich habe mal eine Frage. Unsere Firma hat jetzt eine Leiharbeitsfirma gegründet und es werden nur noch MA über diese Firma bei uns bei uns eingesetzt. Wir als BR sind ja nicht wirklich für diese MA zuständig. Wie sieht das aus wenn LA einen eigenen BR wählen? Ist die genauso zu handhaben wie bei anderen Firmen, oder gibt es hier unterschiede? Ich finde nichts zu diesem Thema.
Danke
Community-Antworten (3)
05.06.2007 um 09:56 Uhr
Hallo Cara Mia, empfehle zu diesen Thema das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), speziell den § 14. Ist auch im Internet einsehbar.
05.06.2007 um 21:48 Uhr
hallo cara,
meines wissens wird hier nicht unterschieden. wäre auch ein ding. AN 1. und 2. klasse... und das durch gesetz und nicht nur durch eigenartige tarifvertragsparteien in stein gegossen.
06.06.2007 um 14:31 Uhr
Die Leiharbeitnehmer haben das große Previleg in zwei Betrieben den BR zu wählen!
Im Verleih- und im Entleihbetrieb.
Also sollten diese Kollegen sich schnellstens einen eigenen BR wählen!
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