Erstellt am 30.05.2007 um 20:59 Uhr von Lotte
Kiebitz,
Wieso soll denn der AG aushängen? Wieso hängt Ihr das nicht selbst aus?
Der AG hat lediglich nach Aushang alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Siehe nochmal den § 28 der WO, da steht alles drin.
http://www.buzer.de/gesetz/5469/a74999.htm
Erstellt am 30.05.2007 um 21:40 Uhr von Kiebitz28
Hallo Lotte,
ich hab gedacht das der Ag die Einladung aushängen muss da er auch das Schreiben von der Gewerkschaft bekommen hat.
Ausserdem haben wir keeinen Kündigungsschutz so das ich mich nicht traue es selbst auszuhängen. Was kann ich tun? Wer hat noch gute Tipps
Erstellt am 30.05.2007 um 22:06 Uhr von hans
"keinen" Kündigungsschutz? also keine deutsche Rechtssprechung, nicht mal 622 BGB?
Auch nicht 119(1) 1 BetrVG "Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe wird bestraft wer, 1. eine Wahl des Betriebsrats, [..]behindert oder durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen [..]beeinflusst" ??????
Aufhängen! Wenn dadurch eine Benachteiligung (bis zur Kündigung) käme - gute Nacht ArG.
Erstellt am 30.05.2007 um 22:16 Uhr von Lotte
Kiebitz,
vielleicht beruhigt Dich dieses Urteil auch ein bißchen?:
Arbeitsgericht Frankfurt/M. vom 9.4.2002 (20 Ca 8024/01):
"Laden in einem betriebsratslosen Betrieb, der den Vorschriften zum vereinfachten Wahlverfahren unterliegt, drei wahlberechtigte Arbeitnehmer zur Wahlversammlung zur Bildung eines Wahlvorstands ein, so unterliegen sie auch dann dem Sonderkündigungsschutz nach § 15 Abs. 3a KSchG, wenn die Einladung formelle Mängel enthält. Für das Einsetzen des Sonderkündigungsschutzes genügt es, wenn in der Einladung der Zeitpunkt, der Ort und der Zweck der Wahlversammlung (Wahl eines Wahlvorstands) genannt sowie angegeben wird, wer einlädt. Die Arbeitnehmer des Betriebs müssen die Möglichkeit haben, von dem Einladungsschreiben Kenntnis zu nehmen."
Findest Du hier: http://www.verdi-bub.de/urteile/archiv/archivdb/2006_033
Erstellt am 30.05.2007 um 22:16 Uhr von Kiebitz28
Was meinst du mit gute Nacht Ag?
Kündigungsschutz hab ich doch erst wenn ich auf der Liste stehe???!
Erstellt am 30.05.2007 um 22:22 Uhr von Kiebitz28
Lotte nicht die An haben eingeladen sondern die Gewerkschaft.
Also haben die 3 An keinen kündigungsschutz oder?
Erstellt am 30.05.2007 um 22:23 Uhr von hans
Ne, eben nicht. Wenn Du die Einladung raushängst und DESWEGEN gekündigt werden solltest, gewinnst Du ein Kündigungssschutzprozeß auch ohne RA.
Wenn Du aber wirklich Represalien fürchtest - lass doch die GEW in's Haus. NAch §2(2) BetrVG
Erstellt am 30.05.2007 um 22:29 Uhr von Kiebitz28
Wie sieht das mit der Frist aus wenn die GW das Schreiben am 1.06 aushängt, und am 06.06 ist die Wahl des Wahlvorstandes dann hängt es nicht 7 Tage aus.
Erstellt am 30.05.2007 um 22:39 Uhr von hans
Tja, in der WO steht MUSS. Damit währe die WAhl also anfechtbar. Morgen raushängen oder Termin verlegen geht nicht?
Erstellt am 30.05.2007 um 22:40 Uhr von Kiebitz28
na mal sehn rufe morgen die gw an mal sehn was die sagen
Erstellt am 30.05.2007 um 22:42 Uhr von hans