Erstellt am 22.05.2007 um 10:52 Uhr von Mona-Lisa
@lupus,
keine Panik! Ihr wählt einen neuen BRV und gut ist!
Erstellt am 22.05.2007 um 11:07 Uhr von Sternburg
...und bis es soweit ist, führt der stellvertretende BRV das Amt weiter. Nach der Neuwahl des Vorsitzenden ist er dann wieder Stellvertreter (falls er nicht zum neuen Vors. gewählt wird).
Erstellt am 22.05.2007 um 12:01 Uhr von golg
gibt es einen gesetzestext in dem diese so drinn steht?
Erstellt am 23.05.2007 um 09:35 Uhr von Robin H.
golg,
das kann man im BetrVG lesen, wenn man es richtig interpretiert. Dazu hilft in der Regel der Kommentar.