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Besetzung im BR nach Geschlechtern

U
Uschi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Ihr Lieben,

nun habe ich mal wieder eine Frage an Euch, denn nachdem ich hier zu dem Thema Beiträge gesucht habe, war doch für mich keine befriedigende Antwort dabei. Bei uns muß nun ein neuer BR gewählt werden. Wir müssen die vereinfachte Wahl machen, weil die Mitarbeiter unter 50 gesunken sind. Im Wahlausschreiben wurde erwähnt, dass wir 67 % Frauen und 33 % Männer im Betrieb haben. Durch die Minderheitenregelung wäre auf jeden Fall ein Mann, egal mit wie wenig Stimmen im BR. Nun würde mich aber sehr interessieren, ob andersrum auf jeden Fall eine Frau im BR ist bzw. ob von den drei Mandaten dann 2 Frauen und 1 Mann sein muss?

Liebe Grüße Uschi

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Community-Antworten (2)

O
Olaf0412

26.04.2007 um 13:22 Uhr

Nein. Wenn die Frauen in der Mehrheit sind, dann gibt es für sie keine gesetzlich garantierten Sitze im Betriebsrat.

Der so genannte 'Minderheitenschutz' gilt tatsächlich nur für das Geschlecht, welches zahlenmässig in der Minderheit ist.

Also rein theoretisch kann es sein, dass Euer neuer BR ausschliesslich aus Männern besteht...

FB
Frank B.

26.04.2007 um 13:33 Uhr

Zunächst ist die prozentuale Erwähnung etwas irreführend, da die Auszählung der Sitze für das Geschlechts in der Minderheit nach dè Hondt erfolgt.

Der §15 BetrVG regelt die Sitze für die Minderheit und nicht wie der BR zu besetzen ist. Es ist bei euch durchaus denkbar, bei drei männl. und drei weibl. Kandidaten, das der BR mit drei Männern besetzt ist aber nicht mit drei Frauen.

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