Kann eine liste nach der BR wahl noch aus den Rennen genommen werden ?
ICH BRAUCHE HILFE VON ERFAHRENEN BR MITGLIEDERN, WIR HABEN VOR 6 WOCHEN IN UNSERER FIRMA EINEN NEUEN BR GEWÄHLT WIR HATTEN EINE LISTENWAHL MIT 5 LISTEN DIE WAHL VERLIEF NORMAL DER NEUE BR HAT SICH GEFUNDEN UND AUCH DER WAHLVORSTAND WURDE ENTLASSEN. NUN IST ABER FOLGENDES GESCHEHEN:
ES KAM HERAUS DAS AUF EINER LISTE DIE VOM WAHLVORSTAND ZUR WAHL ZUGELASSEN WAR EINE PERSON DRAUF STAND DIE SICH NICHT HAT AUF DIESER LISTE DRAUFSTELLEN LASSEN.
Diese Person hat an eides statt versichert das sie ihre Unterschrift nicht gegeben hat um sich auf diese besagten liste als Kanditat aufstellen zu lassen. Es wurde auch anzeige gegen den Listenfüher erstattet und die staatsanwaltschaft prüft ob gegen diese person ein verfahren eröffnet wird.
Meine Frage ist nun da von dieser Liste zwei Mitglieder in den BR gewählt worden sind kann es passieren das diese Liste jetzt noch für ungültig erklärt wird mit welchen Konsequenzen muss der listenfüher rechnen.
Wie sollte der BR darauf reagieren??
Ich danke für eure Meinung.
Christian
Community-Antworten (6)
22.04.2007 um 13:14 Uhr
Christian, ich gehe davon aus, dass das Verfahren gegen den Listenführer kein arbeitsrechtliches ist?
Eine Klage wegen Nichtigkeit der Wahl wäre m.E. jetzt noch die einzige Möglichkeit. Ansonsten sehe ich keine andere, denn außer dem Arbeitsgericht und dem Wahlvorstand (vor der Wahl) gibt es niemanden, der das Recht hat zu bestimmen, ob eine Liste rechtmäßig aufgestellt ist oder nicht.
22.04.2007 um 17:28 Uhr
Die Frist für ein Wahlanfechtungsverfahren ist vorbei.
Ob eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit der Betriebsratswahl erfolg haben würde hängt davon ab, ob man erkennen kann das der Grundsatz einer demokratischen Wahl nicht eingehalten wurde. Der BR sollte nichts machen. Wenn Jemand eine Klage auf Nichtigkeit der Betriebsratswahl erheben möchte, so sollte er dieses tun.
Im übrigen sollte das Ergebnis der Staatsanwaltschaft abgewartet werden.
Ich spekuliere einfach einmal, "das Verfahren wird von der Staatsanwaltschaft eingestellt" und der Beschuldigte startet eine Anzeige wegen falscher Anschuldigung gegen den Kollegen.
22.04.2007 um 19:28 Uhr
Heini,
wenn dem so ist wie Christian schreibt wird der Staatsanwalt das Verfahren sicher nicht einstellen.
Seite dem 3. Reich sind wir sehr penibel was demokratische Wahlen angeht.
Das sagt das StGB dazu:
§ 108a. Wählertäuschung. (1) Wer durch Täuschung bewirkt, daß jemand bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen nicht oder ungültig wählt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.
22.04.2007 um 22:44 Uhr
Catweazle, hier wirft
EINE
Person ohne weiter Zeugen dem Listenführer vor, er habe in ohne sein Einverständnis auf die Liste eingeschrieben obwohl hier für keine Unterschrift abgegeben wurde.
Eine Unterschrift muss vorgelegen haben, sonst hätte der Wahlvorstand die Liste nicht zur Wahl zulassen dürfen. Unterschrift wurde vielleicht gefälscht, das muss man aber beweisen. Außerdem hängen die Listen mit den Kandidaten vor der Wahl entsprechend aus. Warum wurde dann nicht schon die aushängende Liste von dem Kollegen bemängelt. Sehr eigenartig. Passt dem Kollegen vielleicht das Wahlergebnis nicht? Wurde er nicht in den BR gewählt und will eine neue Wahl erreichen. Ach ja, der Listenführer versichert an eides statt das der Kollege in die Liste aufgenommen werden wollte. Und nun?
In dubio pro reo.
Vielleicht gibt Christian ja eine Info über das Ergebnis der Geschichte.
23.04.2007 um 11:36 Uhr
Heini du hast in allen Punkten recht! Ich weiß auch nicht, was da der Staatsanwalt damit zu tun haben könnte. Die Liste hat entsprechend der Vorschrift ausgehangen, und die Einspruchsfrist ist auch vorbei. Also ist die Wahl gültig. Wer hat denn hier noch einen Schaden?
23.04.2007 um 15:36 Uhr
Es könnte ja vielleicht der Arbeitgeber dahinter stecken. ;-)
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