Erstellt am 22.04.2007 um 11:14 Uhr von Lotte
Christian,
ich gehe davon aus, dass das Verfahren gegen den Listenführer kein arbeitsrechtliches ist?
Eine Klage wegen Nichtigkeit der Wahl wäre m.E. jetzt noch die einzige Möglichkeit. Ansonsten sehe ich keine andere, denn außer dem Arbeitsgericht und dem Wahlvorstand (vor der Wahl) gibt es niemanden, der das Recht hat zu bestimmen, ob eine Liste rechtmäßig aufgestellt ist oder nicht.
Erstellt am 22.04.2007 um 15:28 Uhr von Heini
Die Frist für ein Wahlanfechtungsverfahren ist vorbei.
Ob eine Klage auf Feststellung der Nichtigkeit der Betriebsratswahl erfolg haben würde hängt davon ab, ob man erkennen kann das der Grundsatz einer demokratischen Wahl nicht eingehalten wurde.
Der BR sollte nichts machen. Wenn Jemand eine Klage auf Nichtigkeit der Betriebsratswahl erheben möchte, so sollte er dieses tun.
Im übrigen sollte das Ergebnis der Staatsanwaltschaft abgewartet werden.
Ich spekuliere einfach einmal, "das Verfahren wird von der Staatsanwaltschaft eingestellt" und der Beschuldigte startet eine Anzeige wegen falscher Anschuldigung gegen den Kollegen.
Erstellt am 22.04.2007 um 17:28 Uhr von Catweazle
Heini,
wenn dem so ist wie Christian schreibt wird der Staatsanwalt das Verfahren sicher nicht einstellen.
Seite dem 3. Reich sind wir sehr penibel was demokratische Wahlen angeht.
Das sagt das StGB dazu:
§ 108a. Wählertäuschung.
(1) Wer durch Täuschung bewirkt, daß jemand bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen nicht oder ungültig wählt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Erstellt am 22.04.2007 um 20:44 Uhr von Heini
Catweazle,
hier wirft
EINE
Person ohne weiter Zeugen dem Listenführer vor, er habe in ohne sein Einverständnis auf die Liste eingeschrieben obwohl hier für keine Unterschrift abgegeben wurde.
Eine Unterschrift muss vorgelegen haben, sonst hätte der Wahlvorstand die Liste nicht zur Wahl zulassen dürfen. Unterschrift wurde vielleicht gefälscht, das muss man aber beweisen. Außerdem hängen die Listen mit den Kandidaten vor der Wahl entsprechend aus. Warum wurde dann nicht schon die aushängende Liste von dem Kollegen bemängelt.
Sehr eigenartig.
Passt dem Kollegen vielleicht das Wahlergebnis nicht?
Wurde er nicht in den BR gewählt und will eine neue Wahl erreichen.
Ach ja, der Listenführer versichert an eides statt das der Kollege in die Liste aufgenommen werden wollte.
Und nun?
In dubio pro reo.
Vielleicht gibt Christian ja eine Info über das Ergebnis der Geschichte.
Erstellt am 23.04.2007 um 09:36 Uhr von giegelpeter
Heini du hast in allen Punkten recht!
Ich weiß auch nicht, was da der Staatsanwalt damit zu tun haben könnte.
Die Liste hat entsprechend der Vorschrift ausgehangen,
und die Einspruchsfrist ist auch vorbei.
Also ist die Wahl gültig.
Wer hat denn hier noch einen Schaden?
Erstellt am 23.04.2007 um 13:36 Uhr von Frank B.
Es könnte ja vielleicht der Arbeitgeber dahinter stecken. ;-)