Erstellt am 14.04.2007 um 18:54 Uhr von baccus
Hallo Juventus
Die Betriebsratswahl wird durch einen Wahlvorstand organisiert
Die Einzelheiten des Wahlverfahrens sind in §§ 7 bis 20 BetrVG sowie in der dazu ergangenen Wahlordnung 2001 geregelt
Die Kosten der Betriebsratswahl trägt der Arbeitgeber (§ 20 Abs. 3 BetrVG).
Eine Behinderung der Betriebsratswahl ist strafbar (§ 119 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG
Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre (2006, 2010, 2014 usw.) in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt
Nach § 13 Abs. 2 BetrVG ist der Betriebsrat außerhalb dieser Zeit zu wählen, wenn im Betrieb ein Betriebsrat nicht besteht.
Ich hoffe ich konnte Dir helfen!
Viel Glück baccus
Erstellt am 14.04.2007 um 19:01 Uhr von Mona-Lisa
@Juventus,
zieht die Wahlen nicht alleine durch. Geht zu euer für euch zuständigen Gewerkschaft, die helfen euch!
Voraussetzung wäre allerdings, dass mindestens 1 AN Mitglied ist.
Noch was zum lesen! :-))
http://www.br-wahlen.de/gruendung_01.html