Erstellt am 11.04.2007 um 09:05 Uhr von biberrat
Hallo Tomcat1601,
wie sieht`s mit dem Wirtschaftsausschuss aus?
Biberrat
Erstellt am 11.04.2007 um 10:54 Uhr von rolfo2
Hallo Tomcat1601,
vermutlich seid ihr ein kleinerer Betrieb ohne Wirtschaftsausschuss ?
Lass den AG doch mal sondieren, spätestens bei den auszusprechenden Kündigungen muss er euch ins Boot nehmen.
Auch, wenn die Fahrer alle von der neuen Firma übernommen werden muss der AG erst kündigen und den BR anhören.
Du solltest etwas mehr Angaben über deine Firma machen, wie biberrat schon gefragt hat.
Erstellt am 11.04.2007 um 12:02 Uhr von paula
@rolfo2
falls es sich um einen Teilbetrieb handelt und dieser im Wege des § 613a BGB übergehen sollte sind keine Kündigungen notwendig. Dann würde Dein Tipp ins abseits führen.
Der AG hat nach § 90 BetrVG auch rechtzeitig einzubinden. Schaut mal in einen einschlägigen Kommentar und informiert Euch dort was rechtzeitig bedeutet. Aus den genannten Angaben ist für mich noch nicht klar, ob der AG die Schwelle schon überschritten hat. Je nach Betriebsgröße und Umfang der Maßnahme kommt auch § 111ff BetrVG in Betracht. Hier könnt Ihr evtl. auch etwas bewegen ffür die Kollegen.