Erstellt am 15.01.2019 um 22:31 Uhr von nicoline
pkhoschi
1. Es gibt keine Frauenquote .
2. Personenwahl?
3. Welches ist das Geschlecht in der Minderheit?
4.Wie hoch ist die Quote?
Erstellt am 15.01.2019 um 22:52 Uhr von Pkhoschi
18 Frauen und 51 Männer im Betrieb. Persönlichkeitswahl.
Erstellt am 15.01.2019 um 23:03 Uhr von nicoline
Und was denkst du wer nachrückt?
Erstellt am 15.01.2019 um 23:34 Uhr von Pkhoschi
Na, ich hoffe 1. Erwin ?! Würde ich sonst hier fragen? Bin mir nicht sicher.
Erstellt am 15.01.2019 um 23:39 Uhr von nicoline
Nein. Die Quote für das Geschlecht in der Minderheit ist 1. Also 1 Frau muss im Gremium vertreten sein. Ist sie verhindert, muss eine Frau nachgeladen werden, also Petra.
Erstellt am 16.01.2019 um 00:01 Uhr von Pkhoschi
Wenn es sich um die Vorsitzende handelt, die verhindert ist, muss Petra nachrücken? Wenn ein anderes Mitglied verhindert ist, rückt Erwin nach?
Erstellt am 16.01.2019 um 07:58 Uhr von wdliss
Nein. Wenn die Frau verhindert ist rückt Petra wegen der Quote nach. Für alle anderen das 1.Ersatzmitglied. Das die Frau auch Vorsitzende ist macht deine "Frage" zwar indirekt richtig, aber das Nachrücken entsteht nicht aus der Funktion des Vorsitz.
Erstellt am 16.01.2019 um 18:38 Uhr von Pkhoschi
Prima, ich danke Euch. Ist nicht so einfach mit der Quote.
Erstellt am 16.01.2019 um 18:40 Uhr von nicoline
Hmmm, gerne geschehen, aber ehrlich gesagt, ist es bei euch eigentlich gerade mal sehr einfach.
Erstellt am 16.01.2019 um 19:55 Uhr von Pkhoschi
Wenn man das mit der Quote versteht, mag das sein.
Erstellt am 16.01.2019 um 23:23 Uhr von celestro
"Wenn man das mit der Quote versteht, mag das sein."
Was ist denn an der Quote schwer zu verstehen ? Im Wahlausschreiben muß die Minderheitengeschlechtsquote angegeben gewesen sein. Wenn dort also drin stand: 1 Sitz für die Frauen, dann muß praktisch jederzeit eine Frau im Gremium dabei sein. Und wenn die eine Frau dann fehlt, muß man halt die nächste nehmen. Finde das jetzt auch eher einfach bei Euch.