Kostenübernahme bei Beratung durch einen Arbeitsrechtler?
Zur Erstellung einer Zusatzvereinbarung zu den bestehenden Arbeitsverträgen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer möchte sich unser BR die Beratung eines Arbeitsrechtlers verschaffen. Der Arbeitgeber hat einen, der aber wohl nur in dessen Sinne handeln/beraten wird. Wie sehen unsere Rechte bzgl. der Kostenübernahme durch den Arbeitgeber aus?
Community-Antworten (2)
13.03.2007 um 23:03 Uhr
wo seht Ihr denn bitte den kollektiven Bezug in dieser Angelegenheit. Die Arbeistvertragsgestalltung ist ja keine Sache die den BR etwas angeht...
14.03.2007 um 11:49 Uhr
Formulararbeitsverträge (oder auch Standardklauseln) unterliegen der Kontrolle durch den BR. Da kann es schon gerechtfertigt sein, einen Anwalt zu konsultieren.
Beschluss AG informieren
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