Erstellt am 07.02.2007 um 22:02 Uhr von Kölner
Erstellt am 07.02.2007 um 22:06 Uhr von Lotte
Der BRV verliert also sein passives Wahlrecht mit seinem Rücktritt?
Erstellt am 07.02.2007 um 22:09 Uhr von Kölner
@Lotte
Im Rahmen einer INTERNEN Wahl von passiven Wahlrecht zu sprechen...naja; mutig!
Erstellt am 07.02.2007 um 22:18 Uhr von Lotte
Verlier ich denn mit dem Rücktritt meine Rechte?
Wir hatten das mal, vor meiner Zeit, da wollten alle drei Freigestellten zurücktreten und sich dann zur Neuwahl aufstellen.
Warum sollte das nicht gehen: denkbar bei zerstrittenem Büroteams?
Erstellt am 07.02.2007 um 22:27 Uhr von Heini
Selbstverständlich kannst Du, solange du ordentliches Mitglied des BR bist, wieder als Betriebsratsvorsitzender gewählt werden.
Erstellt am 08.02.2007 um 00:23 Uhr von Kölner
@Heini
Ich weiss, es fällt Dir schwer und Du darfst Dir die Begründung auch gerne selbst erarbeiten: Wiederwahl zum BRV nicht innerhalb einer Legislaturperiode...
Erstellt am 08.02.2007 um 07:18 Uhr von Frank B.
Guckst du FITTING 22. Auflage §26 BetrVG Rn 19!
Eine nicht widerrufbare Erklärung heißt, der BRV legt Amt für die gesamte Wahlperiode nieder! Kann also nicht wiedergewählt werden.
Erstellt am 08.02.2007 um 08:28 Uhr von Werner
@ Kölner,
der BR ist eine Legislative????
Erstellt am 08.02.2007 um 09:42 Uhr von O. Rakel
Kölner will damit vermutlich andeuten dass die Halbwertszeit deutscher Gesetzgebung mittlerweile so kurz ist, dass man nicht länger als eine Legislaturperiode planen darf (was, wenn man sich z.B. das AGG anschaut, bereits ein sehr langer Zeitraum ist).
Erstellt am 08.02.2007 um 10:47 Uhr von Bergmann
Ohne stören zu wollen---Sagt mir nun--ihr Experten--kann er nun oder kann er nicht ?????
Erstellt am 08.02.2007 um 11:04 Uhr von Frank B.
Erstellt am 08.02.2007 um 11:24 Uhr von Bergmann
Wollen wir Knobeln oder eine Münze schmeißen ???
Watt denn nun ????:-(
Erstellt am 08.02.2007 um 11:32 Uhr von Kölner
@all
Ja was denn nun, Kollegen?
Ich bin mittlerweile geneigt, Ramses UND HEINI zuzustimmen und meine Überheblichkeit ein wenig zu revidieren. Der Witz daran ist, dass ich meine Meinung schamlos einem Betriebsratgeber entnommen habe...
Erstellt am 08.02.2007 um 14:13 Uhr von Lotte
Kölner,
schön, dass ICH Dich überzeugen konnte ;-)))
Erstellt am 08.02.2007 um 16:56 Uhr von Lotte
Den überlasse ich Dir, schließlich bist Du hier der Mann mit Format. ;-))
Erstellt am 10.02.2007 um 15:11 Uhr von Heini
Huch, was ist das denn??
Bin ich den im richtigen Forum?
Kölner schreibt:
---Ich bin mittlerweile geneigt, Ramses UND HEINI zuzustimmen---
Ich bin ja so glücklich.
Aber,
Heini ist eben Heini.
Erstellt am 10.02.2007 um 15:51 Uhr von Fayence
Zu dieser immer wieder kehrenden Fragestellung fällt mir doch u.a. glatt der Beitrag 10166 ein ! :-))