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Wiederwahl eines BRV

T
Tommy
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

kann ich als Betriebsratsvorsitzender erneut gewählt werden, wenn ich von diesem Amt schon mal zurückgetreten bin?

6.710017

Community-Antworten (17)

K
Kölner

07.02.2007 um 23:02 Uhr

nö.....

L
Lotte

07.02.2007 um 23:06 Uhr

Der BRV verliert also sein passives Wahlrecht mit seinem Rücktritt?

K
Kölner

07.02.2007 um 23:09 Uhr

@Lotte Im Rahmen einer INTERNEN Wahl von passiven Wahlrecht zu sprechen...naja; mutig!

L
Lotte

07.02.2007 um 23:18 Uhr

Verlier ich denn mit dem Rücktritt meine Rechte?

Wir hatten das mal, vor meiner Zeit, da wollten alle drei Freigestellten zurücktreten und sich dann zur Neuwahl aufstellen.

Warum sollte das nicht gehen: denkbar bei zerstrittenem Büroteams?

H
Heini

07.02.2007 um 23:27 Uhr

Selbstverständlich kannst Du, solange du ordentliches Mitglied des BR bist, wieder als Betriebsratsvorsitzender gewählt werden.

K
Kölner

08.02.2007 um 01:23 Uhr

@Heini Ich weiss, es fällt Dir schwer und Du darfst Dir die Begründung auch gerne selbst erarbeiten: Wiederwahl zum BRV nicht innerhalb einer Legislaturperiode...

FB
Frank B.

08.02.2007 um 08:18 Uhr

Guckst du FITTING 22. Auflage §26 BetrVG Rn 19!

Eine nicht widerrufbare Erklärung heißt, der BRV legt Amt für die gesamte Wahlperiode nieder! Kann also nicht wiedergewählt werden.

W
Werner

08.02.2007 um 09:28 Uhr

@ Kölner, der BR ist eine Legislative????

OR
O. Rakel

08.02.2007 um 10:42 Uhr

Kölner will damit vermutlich andeuten dass die Halbwertszeit deutscher Gesetzgebung mittlerweile so kurz ist, dass man nicht länger als eine Legislaturperiode planen darf (was, wenn man sich z.B. das AGG anschaut, bereits ein sehr langer Zeitraum ist).

B
Bergmann

08.02.2007 um 11:47 Uhr

Ohne stören zu wollen---Sagt mir nun--ihr Experten--kann er nun oder kann er nicht ?????

FB
Frank B.

08.02.2007 um 12:04 Uhr

Kann Nicht!

B
Bergmann

08.02.2007 um 12:24 Uhr

Wollen wir Knobeln oder eine Münze schmeißen ??? Watt denn nun ????:-(

K
Kölner

08.02.2007 um 12:32 Uhr

@all Ja was denn nun, Kollegen? Ich bin mittlerweile geneigt, Ramses UND HEINI zuzustimmen und meine Überheblichkeit ein wenig zu revidieren. Der Witz daran ist, dass ich meine Meinung schamlos einem Betriebsratgeber entnommen habe...

L
Lotte

08.02.2007 um 15:13 Uhr

Kölner, schön, dass ICH Dich überzeugen konnte ;-)))

L
Lotte

08.02.2007 um 17:56 Uhr

Den überlasse ich Dir, schließlich bist Du hier der Mann mit Format. ;-))

H
Heini

10.02.2007 um 16:11 Uhr

Huch, was ist das denn?? Bin ich den im richtigen Forum?

Kölner schreibt: ---Ich bin mittlerweile geneigt, Ramses UND HEINI zuzustimmen---

Ich bin ja so glücklich. Aber, Heini ist eben Heini.

F
Fayence

10.02.2007 um 16:51 Uhr

Zu dieser immer wieder kehrenden Fragestellung fällt mir doch u.a. glatt der Beitrag 10166 ein ! :-))

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