Anzahl Personen im Wahlvorstand?
Muß der Wahlvorstand bei Beschäftigten unter 50 Personen mindestens oder maximal aus 3 Personen bestehen ?
Community-Antworten (1)
31.01.2007 um 08:22 Uhr
Hallo,
Der Wahlvorstand besteht lt. § 16 Abs. 1 BetrVG immer aus mindestens 3 Mitgliedern.
H.M
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