Hallo,

wir stehen in unserer Firma kurz vor den ersten Betriebsratswahlen. Am 24.01.2007 ist die Frist für das Einreichen von Vorschlagslisten verstrichen. Bis dahin gab es nur 1 Liste. 5 Minuten vor Ende der Frist wurde eine 2. gültige Liste eingereicht. Die Mehrzahl der Mitarbeiter will Personenwahl. Jetzt, da wir 2 Listen haben, gibt es wohl Listenwahl.

Nun fordern viele Mitarbeiter, dass die Frist für das Einreichen von Wahlvorschlägen nachträglich verlängert wird, um auf die 2. Liste zu reagieren. Aber beide Listen sind gültig. Daher gibt es per Gesetz keinen Anlass auf eine Nachfrist.

Ich habe in den Gesetzen nichts zu diesem Fall finden können. Daher meine Frage: ist diese Nachfrist überhaupt statthaft?

Das Problem eilt, daher bin ich für Hinweise und Fragen sehr dankbar!

der creyzee