Ergebnis der Wahl
Ab wann muß das Wahlergebnis ausgehangen werden, nachdem sich die Gewählten erklärt haben die Wahl anzunehmen oder bereits nach dem Ergebnis? Danke
Community-Antworten (1)
20.03.2007 um 18:47 Uhr
@Hoffs, Lt. BetrVG, wenn die Namen der Gewählten ausdrücklich feststehen. Das wäre dann, wenn die Erklärungsfrist abgelaufen ist.
§ 18 WO
Meiner Meinung nach könnt ihr aber die Namen der "Gewählten" auch sofort nach der Wahl bekannt geben, wenn ihr den Hinweis dazu schreibt, dass sich auf Grund der Erklärungsfrist noch Änderungen ergeben können. Ich kenn das, die Kollegen wollen unbedingt wissen wer's geschafft hat.........
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