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Frist Briefwahl

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Rosalind
Feb 2019 bearbeitet

Wenn bei der BR-Wahl (zweistufigen Wahlverfahren) Briefwähler vorhanden sind und deren Stimmen alle bis zum Wahltag eingegangen sind, muss man dann trotzdem eine ggf. später angegebene Frist einhalten oder kann man am Wahltag die Stimmauszählung vornehmen?

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Community-Antworten (3)

B
BRHamburg

16.11.2018 um 12:58 Uhr

Warum sollte man das Ende der Frist für Briefwahlunterlagen nach dem eigentlichen Wahltag setzen? Das macht nicht viel Sinn.

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Rosalind

16.11.2018 um 18:52 Uhr

Wir haben gelesen, das die Briefwahlunterlagen im vereinfachten Verfahren bis zu dem Termin, den der Wahlvorstand für die öffentliche Auszählung der Stimmen gesetzt hat zurückgesandt werden müssen. Weil zwischen der Aufstellung der Kandidaten und der Wahl nur eine Woche liegt, kann es schwierig werden, dass alle die Unterlagen rechtzeitig zurück senden, deshalb sind wir geneigt einen etwas späteren Termin für die offizielle Auszählung der abgegeben Stimmen zu setzen, damit nichts schief geht. Vielleicht sind am Wahltag aber auch schon alle Unterlagen da und darauf zielte meine Frage ab.

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hansimglueck

16.11.2018 um 19:59 Uhr

Die Briefwähler haben die Möglichkeit, bis drei Tage vor der Wahl eine verspätetete Stimmabgabe zu beantragen. Wenn jemand ausdrücklich diesen Antrag stellt, muss der WV eine Nachfrist setzen und erst einige Tage später mit der Auszählung beginnen.

Stellt niemand den Antrag, wird auch keine Nachfrist gesetzt - auch nicht, wenn noch nicht alle Briefe zurück sind.

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