Eben war ich in einer Sitzung des BR. Da wurde mir mitgeteilt dass einer der Wahlberechtigten dem BR gegenüber seine Bedenken äußerte ob unsere SBV-Wahl in der letzten Woche richtig abgelaufen sei.
Der Vorsitzende verlangt nun Einblicksrecht in die Wahlunterlagen um die Aussagen des Kollegen zu überprüfen.

Meine Fragen hierzu:

Hat der BR das Recht dazu?

Es ändert zwar nichts am Wahlergebnis jedoch ein Kollege hat seine Stimme konkret bezogen auf einen zu wählenden Kandidaten (mit Namensnennung) per Vollmacht eingereicht.

Wer kann die Wahl anfechten, ein Einzelner oder müssen es drei sein?