Neuwahlen "außerplanmäßig" ???
??? Hallo zusammen ???
Wir haben ein großes Problem: Unser BR (5 BR-Mitglieder) wurde im Mai 2006 neu gewählt. Leider haben unerwartet einige Kollegen des BR und Ersatzmitlgieder gekündigt, sodass ab dem 01.02.2007 unser BR (inkl. Ersatzmitgliedern) nur noch aus 4 Personen bestehen würde. Neuwahlen sind ja unumgänglich! F-1) Muss das Wahlverfahren unmittelbar bei unterschreiten der Mitgliederzahl eingeleitet werden, oder wartet man bis zum festgelegten Wahlzeitraum (01.03. - 31.05.2007)? F-2) Wie ist §13 Abs. 3 Satz 2 zu verstehen? Gäbe es evtl. auch die Möglichkeit, mit einer reduzierten Zahl von BR-Mitlgiedern weiter zumachen, da die eigentliche Amtszeit mit Beginn des festgelegten Wahlzeitraums noch kein volles Jahr betragen hat?
Community-Antworten (1)
17.12.2006 um 17:26 Uhr
A zu F-1) Sobald die gesetzlich festgelegte Zahl der BRM nach Einrücken sämtlicher Ersatzmitglieder unterschritten wird, sind Neuwahlen einzuleiten. Also solltet Ihr mit Euren Wahlvorbereitungen am 1.2.2007 beginnen!
A zu F-2) Mike, Du hast selektiv gelesen! Da war wohl der Wunsch Vater des Gedanken. :-) Im Abs. 3 ist die Rede vom -... regelmäßigen Betriebsratswahlen-; die nächsten finden aber erst zwischen dem 1. März - 31.Mai 2010 statt. Wenn Ihr im kommenden Jahr neu gewählt habt und keine erneuten Gründe für eine Neuwahl auftauchen, seid Ihr zu diesem Zeitpunkt zweifelsfrei länger als 1 Jahr im Amt!
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