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Betriebsratswahlen - dürfen gekündigte MA wählen ?

H
harrysky
Nov 2016 bearbeitet

Sind Betriebsratswahlen zulässig, wenn ein Mitarbeiter daran teilnimmt, obwohl er seit 3 Monaten schon fristlos gekündigt worden ist?

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Community-Antworten (1)

K
Kölner

15.12.2006 um 14:37 Uhr

@h. BR-Wahlen sind selbstverständlich möglich! Ob aber der besagte AN das aktive Wahlrecht besitzt, würde ich zumindest in Zweifel ziehen. Für das passive Wahlrecht sähe es möglicherweise wieder gut aus, wenn der Kollege sich mit dem AG noch gerichtlich streitet.

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