Erstellt am 15.12.2006 um 13:37 Uhr von Kölner
@h.
BR-Wahlen sind selbstverständlich möglich!
Ob aber der besagte AN das aktive Wahlrecht besitzt, würde ich zumindest in Zweifel ziehen. Für das passive Wahlrecht sähe es möglicherweise wieder gut aus, wenn der Kollege sich mit dem AG noch gerichtlich streitet.