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Zweigstelle zu Haupthaus - Neuwahlen?

A
anjab
Nov 2016 bearbeitet

Hallo. Hätte noch ne Frage an Euch! Kann dieser Fall Neuwahlen bewirken? Filiale A mit eigenem BR wird aufgelöst (40AN) und dem Haupthaus (250AN auch mit BR) angeliedert. Kann hiermit bewirkt werden, dass es Neuwahlen gibt? Es wäre doch gerecht! Danke Anja

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Community-Antworten (1)

L
Lotte

30.11.2006 um 23:40 Uhr

anjab, größerer BR übernimmt Übergangsmandat und leitet Neuwahlen ein, siehe § 21a BetrVG. §21b könnte für Euch auch interessant sein.

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