Hallo Freundinnen & Freunde,

bin neu im BR. Ich werde von einer Kollegin aus einem anderen Betrieb gefragt:

Wenn zu einer Betriebsratswahl eine Liste von jemanden erstellt wird, kann man als Listenführer die Mitmachenden setzen oder ist man laut irgendeinem Recht verpflichtet diese untereinander wählen zu lassen? Ich meine die Rangfolge.

Meine Antwort würde lauten:

"Die Erstellung der Reihenfolge der Kandidaten auf einer Vorschlagsliste ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Somit ist man nicht verpflichtet untereinander Wahlen durchzuführen."

Ist das so in ordnung, oder gibt es was zu ergänzen?

Danke im voraus!!