Einer unserer Kandidaten ist gebürtiger Chinese. In China wird der Familienname voran-, der Vorname nachgestellt.Nun hat unser Kandidat seinen Namen so in die Vorschlagsliste eingetragen, wie er es aus seinem Kulturkreis gewöhnt ist, die anderen Kandidaten in westlicher Manier.
Die Vorschlagsliste wurde durch den Wahlvorstand mit der Begründung, dadurch, daß er seinem Familiennamen den Vornamen nachgestellt habe, sei die Reihenfolge der Kandidaten nicht erkennbar, abgelehnt bzw. für ungültig erklärt

Meine Argumentation dagegen lautet, daß, wenn jemand z.B. Michael Thomas heißt und er sich mit Thomas Michael in die Liste einträgt, die erkennbare Reihenfolge doch weiter gegeben ist. Wenn der Wahlvorstand eines Großbetriebes die Kandidaten nicht persönlich kennt, bemerkt er es doch auch nicht. Und genauso sehe ich das bei Ging, Tao-Li.

Unser Problem ist, daß die Liste eine Nachfrist bis zum 4.4. um 16:00 Uhr erhalten hat.

Ist das rechtens?