Haftung Betriebsrat?
Hallo,
ich bin neu im Betriebsrat. Inwieweit kann der Betriebsrat für "Fehlentscheidungen", oder für Falschaussagen haftbar gemacht werden?
Community-Antworten (15)
08.11.2006 um 12:26 Uhr
Werde doch mal konkreter, auf was Du raus willst.
08.11.2006 um 12:37 Uhr
Beispiel:
Mitarbeiter X wendet sich vertrauensvoll an dem BR und meldet dass er Mitarbeiter Y beim Steheln am Arbeitsplatz beobachtet hätte. Der BR beschließt, dass der Mitarbeiter Y der GF gemeldet wird.
Letztendlich können die Vorwürfe nicht belegt werden und der beschuldigte Mitarbeiter Y erwägt nun eine Klage wegen Mobbing/Verläumdung gegen den BR.
Wie kann der BR für diese Falsch-Aussage haftbar gemacht werden?
08.11.2006 um 12:49 Uhr
Wieso hat der BR denn nicht zuerst den Mitarbeiter Y befragt?
08.11.2006 um 13:02 Uhr
Hallo K.arl, da habt Ihr aber einen Riesenbock geschossen! Wieso macht Ihr die Drecksarbeit des Arbeitgebers und lasst Euch vor allem von einem miesen Denunzianten vor den Karren spannen? Wenn der Kollege was "beobachtet" hat, soll er doch gefälligst selbst zum Chef gehen und Mitteilung machen. Ihr seid Interessenvertreter der AN und keine Untersuchungsrichter. Aber, wie schon so oft von mir festgestellt, das Wort mobbing verkommt zum Modewort. Mit einer mobbingklage wird der betroffene Kollege wohl kein Glück haben. Und die Verleumdungsklage sehe ich auch sehr wacklig. Der Betroffene wird allerdings wohl kaum noch Vertrauen zu Euch haben und das sehe ich als schwerwiegender, zumal das bestimmt im Betrieb die Runde machen wird
08.11.2006 um 13:07 Uhr
@alle, interessant wäre, ob eine Verleumdungsklage von Mitarbeiter Y gegen Mitarbeiter X möglich wäre....
08.11.2006 um 13:15 Uhr
Hallo Wölfchen,
der BR-Vorsitzende hat uns mehr oder weniger zu dieser Entscheidung "gedrängt".
Wie haftet den der BR generell bei "Fehlentscheidungen" oder Falschaussagen?
08.11.2006 um 13:17 Uhr
Dabei wäre für mich die Frage, ob die BR-Mitglieder grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben ...
08.11.2006 um 13:26 Uhr
Zur Frage der Haftung des BR. Grundsätzlich ist der BR durch den Gesetzgeber sehr gut geschützt. Um überhaupt bestraft zu werden muss schon Vorsatz o.ä. vorliegen. Rechtsirrtümer gehören bestimmt nicht dazu. Im aktuellen Fall sehe ich auch keine Fehlverhalten des BR. Es ist sicher auch keine Falschaussage wenn der BR das weitergibt was er gehört hat nur weile es nicht bewiesen werden kann. Staatsanwälte wandern auch nicht in den Knast weil sie einen Unschuldigen angeklagt haben.
Wölfchen, mit der Drecksarbeit ist so eine Sache. Wenn in einem Betrieb gestohlen wird, geraten oft auch mehrere Mitarbeiter in Verdacht. Das kann bis zur Verdachtskündigung der MA gehen. Soll der BR wirklich die Augen schließen? Meiner Meinung nach hat er die Unschuldigen zu schützen.
08.11.2006 um 13:53 Uhr
Ein Betriebsrat selbst kann nicht haftbar gemacht werden. Möglich wäre, das einzelne Mitgl. des BR haftbar gemacht werden könnten. Das wäre aber wohl nur bei Vorsatz möglich.
08.11.2006 um 14:10 Uhr
Hallo,...
also ich habe mir das eben mal durchgelesen. Meine Kollegin war vor kurzem noch auf einem Seminar zum Thema Haftungsrecht für den BR ( WAF) Uns wurde dort klar, daß der Betriebsrat ( auch das einzelne Mitglied) für mehr Sachen haftet als man sich so im Normalfall denken würde. In einigen Fällen auch mit seinem Privatvermögen.
In dem Fall, wo ich als Betriebsrat vorsätzlich einen Mitarbeiter schädige ( und Eure Tat ist leider auch als solche einschätzbar) hafte ich. Und das kann im Ernstfall ( man kann es ja jetzt auch nicht genau für diesen Fall beurteilen) zu einer Strafe bis zu 2 Jahren oder Geldstrafe führen. Wovon man jetzt mal nicht ausgehen sollte, dies ist halt so benannt...
Ich will da keine Angst hervorrufen, mag nur mal klar mache, daß man sich vorher gut überlegen sollte, was man tut.
Wenn man vorher nicht aufgefallen ist, kann es klimpflich ab gehen, aber gesetzlich hat der Kollege gute Chancen, wenn ihm dadurch ein Schaden entsteht.
Ihr hättet das Gespräch mit dem Kollegen suchen sollen und ihn aufklären, daß er dem AG dadurch einen Kündigungsgrund liefert. Das ist eure Aufgabe... Wenn es rauskommt, weil der AN sich nicht hat belehren lassen, dann ist das so... Sollte es nur aus einem Verdacht heraus entstehen, wäre es noch begründeter erstmal das Gespräch zu suchen.
Geht einfach davon aus, daß ihr einiges erklären müßt, falls der Betroffene einen Schaden ( Kündigung etc.) erfährt und klagt.
Wünsche Euch viel Glück, vielleicht läuft es ja weit harmloser ab...
08.11.2006 um 15:43 Uhr
Also, mal unabhängig davon, wie groß der Mist war, den der BR da angerichtet hat, hängt der Verleumdungsvorwurf an den BR davon ab, wie man sich der GL gegenüber ausgedrückt hat.
- BR teilt der GL mit, dass MA Y geklaut habe. Das wäre so blöd und unintelligent, dass es eigentlich bestraft werden müßte.
- BR teilt der GL mit, dass MA X der Ansicht sei, Y habe geklaut. Dann hat ja wohl eher der MA X das Problem.
11.11.2006 um 22:06 Uhr
w-j-l hat Recht, vor allem mit Nr. 1...., ansonsten ist eine "vorsätzliche" Schädigung zivilrechtlich nicht ersichtlich und auch der strafrechtliche Tatbestand der Verleumdung umfasst ja bekanntlich Vorsatz, also schlaft ruhig, aber verhaltet euch in Zukunft neutraler...
11.11.2006 um 22:12 Uhr
@ Tamirasun
Privatvermögen ???? seit wann hat d. der BR ein "Privatvermögen" ???? Das ist was für Harald "Kapitalismuss im BR" !
11.11.2006 um 22:16 Uhr
@tamirasun Ideal wäre es, die Begrifflichkeiten "deliktische und vertragliche Haftung" zu trennen. Vor allem hinsichtlich der Fähigkeit, als BR Rechtsgeschäfte zu tätigen oder nicht, wäre ich auf eine Aussage Deinerseits gespannt.
11.11.2006 um 22:19 Uhr
@ kölner, ich auch, besonders in hinblick auf denn inhalt des seminares.... .-))
Verwandte Themen
Unterschrift Behandlungs -bzw. Wahlleistungsvertrag durch MA -im Auftrag
Hallo Wir sind zur Zeit in der Diskussion mit unseren Vorgesetzten wegen Unterschriften die wir Mitarbeiter unter Behandlungs -bzw. Wahlleistungsverträge setzen sollen, wenn der Patient selber nicht i
Verschließbarer Schrank inkl. Wertsachen verschwunden
Hallo zusammen, in den Büroräumlichkeiten meines Arbeitgebers befand sich in unmittelbarer Nähe des Fahrradkellers ein abschließbarer Schrank, den ich zur Aufbewahrung meines Fahrradhelms, meiner Fah
Können die Mitarbeiter einer Niederlassung zu Betriebsrat Hauptsitz beitreten, wenn sie nach Entlassungswelle nur noch unter 5 Mitarbeiter in dieser Niederlassung sind?
ÄlterHallo, kann man nachträglich noch einem Betriebsrat zugeordnet werden, wenn man plötzlich am Standort unter 5 Mitarbeiter ist? Der Betriebsrat ist an einem Standort der Firma, wir sitzen an einem
2 Betriebsstätten = 2 Betriebsräte. Jetzt will GF einen gemeinsamen Betriebsrat. Ist das rechtlich durchsetzbar?
ÄlterHallo, es sind ja nun demnächst wieder Betriebsratswahlen dazu habe ich mal einige Fragen. Firma A hat z.B. 1.000 Mitarbeiter auf zwei Betriebsstätten verteilt. Betriebsstätte A hat z.B. 300 M
Gesamtbetriebsrat oder eigener Betriebsrat ?
ÄlterEine Firma A mit ca. 40 Mitarbeitern ist 50:50 Joint Venture zweier größerer Firmen B & C. Der Standort der Firma ist in den Räumen von Firma B und bisher wurden die Mitarbeiter auch durch den Gesamt