Erstellt am 02.11.2006 um 19:45 Uhr von Mona-Lisa
@Mecki,
wäre praktisch, nicht wahr? Gibst du mir, geb ich dir.
Funktioniert aber nicht!
Du musst deinen Rücktritt vom Vorsitz zumindest mündlich am besten in einer Sitzung gekanntgeben. Ist dann aber unwiderruflich!
§ 26 Rd. 19 BetrVG Fitting
Damit trittst du in die Reihen der "normalen" BR-Mitglieder zurück.
Denk an die Tagesordnung!
TOP: Neuwahl des Vorsitzenden
Erstellt am 18.01.2007 um 22:48 Uhr von sternchen
Dazu hab ich auch eine Frage: bedarf die Neuwahl des Vorsitzenden einer Form? Oder reicht eine einfache Abstimmung in einer BR-Sitzung? Und gibt es fristen?