Schutz für "Gründer" eines Betreibsrats ????????
Wir ( 3 angestellte Kollegen ) tragen uns derzeit mit dem Gedanken, in „unserem“ Unternehmen mit ca. 60 Arbeitnehmern einen Betriebsrat zu gründen. Das Prozedere beginnt ja mit der Einberufung einer Betriebsversammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes. Das ist ja erst mal kein Problem… Die Frage ist, wie sind die 3 Kollegen welche zur Betriebsversammlung einladen denn danach vor den „Racheakten“ der Vorstände der Firma geschützt? Die Firma existiert bereits viele Jahre, und dies ohne Betriebsrat, weil der Chef ganz offiziell sagt: wer einen Betriebsrat auch nur ansatzweise versucht zu Gründen fliegt sofort raus! Betriebsratsmitglieder sind ja geschützt, aber die 3 Personen, die zur Betriebsversammlung / Wahl des Wahlvorstandes einladen müssen ja nicht gewählt werden. Kann mir jemand hier auf die Sprünge helfen? Da muss es doch einen Schutz geben, sonst wird es nie zu einer Betriebsratswahl kommen, die mittlerweile bitternötig wäre. Über einen Gedankenaustausch wäre ich sehr erfreut.
Community-Antworten (12)
01.11.2006 um 09:02 Uhr
Auch der Wahlvorstand und die Wahlbewerber sind gesetzlich geschützt. Die Gefahr liegt in der Zeit, wo möglicher Weise durchsickert, dass da welche den Gedanken tragen einen BR ins Leben zu rufen.
Und natürlich - viele Chefs kündigen trotzdem und lassen es auf den Prozess ankommen. Das Demoralisiert und viele geben dann doch auf.
Und vielleicht findet sich soger ein Grund zur fristlosen Kündigung.
Also Augen auf und Ohren steif halten.
01.11.2006 um 09:30 Uhr
Alf, im § 15 Abs. 3 KSchG kannst du dich selbst davon überzeugen, dass ihr 3 einen Kündigungsschutz habt.
01.11.2006 um 09:57 Uhr
Bei meiner ersten Betriebsratsgründung bekam ich 30 min. vor der Betriebsversammlung die Kündigung. Es gab eine undichte Stelle. Empfehlung: Die Gewerkschaft kann dir bei der Vorbereitung sehr behilflich sein.
01.11.2006 um 10:28 Uhr
@zimba: Nur aus Interesse - und ist da was passiert? Der Kündigungsschutz greift doch schon ab dem Moment, wo zur Betriebsversammlung eingeladen wird...?
01.11.2006 um 10:49 Uhr
@Olaf0412, BR wurde gegründet ich wurde gewählt. Hatte aber im Anschluss erheblichen Ärger und habe dann Aufhebungsvertrag zugestimmt, Aber den BR gibt es heute noch.
01.11.2006 um 11:11 Uhr
@zimba Sehr erbauliche Antwort...
01.11.2006 um 11:23 Uhr
@Kölner, so war nun einmal der Verlauf. Beim 2.mal hab ich es über die Gewerkschaft gemacht, ohne das irgend jemand bescheid wusste. Das hat dann ja auch geklappt.
01.11.2006 um 11:26 Uhr
@zimba Bei der Gewerkschaft hat man "dicht gehalten"? Ein Phänomen! lach
Das war aber nicht Ver.di, oder?
01.11.2006 um 11:30 Uhr
@Kölner, noch was zum lachen, es war die ver,di.
01.11.2006 um 12:49 Uhr
@Olaf0412 wg. dem Aufhebungsvertrag, was wäre denn passiert, wenn das ganze dann vor dem Arbeitsgericht gelandet wäre. Ein zerrüttetes Verhältnis zw. AG und AN kann ja wg. einer Betriebsratswahl nicht nachgewiesen werden, oder ? Warum hast du letztendlich zugestimmt ? Ein Geldsegen, nach dem Arbeitgebermotto "Hauptsache er ist weg, egal was es kostet" ?
01.11.2006 um 12:52 Uhr
@Kölner
"Beim 2.mal hab ich es über die Gewerkschaft gemacht".....
Aber dazu muss man zwingend Gewerkschaftsmitglied sein, oder? Gibt es noch andere professionelle Hilfe, außer der Gewerkschaft ?
01.11.2006 um 15:15 Uhr
Also wenn es einen einzigen Menschen in eurem Betrieb gibt, der Mitglied einer Gewerkschaft ist, kann diese Gewerkschaft zu der Versammlung, auf der ein Wahlvorstand gewählt wird, aufrufen. Dann sind überhaupt keine Namen offiziell. Dieses Vorgehen bietet sich an, wenn ihr Zweifel habt, ob die drei, die zu der Versammlung sonst einladen, später auch in den Betriebsrat gewählt werden. Der für Einladende und für Wahlvorstände Kündigungsschutz ist einerseits wichtig und gut, andererseits aber auch zeitlich doch sehr begrenzt. Grundsätzlich empfehle ich auch allen die Mitgliedschaft in der zuständigen DGB-Gewerkschaft. Da gibt's schon viel Hilfe, die man sonst nicht oder schwieriger bekommt.
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