Erstellt am 26.10.2006 um 14:26 Uhr von JAV´ler
also,wenn´s keiner macht traue ich mich halt mal an die frage.
ich seh das so,dass die ersatzmitglieder eurer liste zu diesem zeitpunkt nicht nachrücken und somit ein treffen einer liste in der arbeitszeit nicht legal wäre.man könnte es sogar als arbeitsverweigerung sehen.
das ganze kann man übergehen,indem sich die ersatzmitglieder bei ihrem vorgesetzten zum betriebsrat abmelden.es ist ja bekannt,dass jeder AN das recht hat zum br seines vertrauens zu gehen und somit könnt ihr euch dann treffen.
eigene meinung: finde listenwahl und listen treffen nich wirklich gut!ein br sollte zusammen halten und kämpfen!!!
Erstellt am 26.10.2006 um 14:35 Uhr von thomas_reuter_dlr
Danke für die Ideen. Den Vorteil einer Personenwahl sehe ich auch. Da bei uns zwei Listen existierten, blieb nichts anderes übrig, als mit der Listenwahl fortzufahren.
Erstellt am 26.10.2006 um 14:56 Uhr von JAV´ler
verstehe ich gut. war bei uns leider genau so.
Erstellt am 26.10.2006 um 16:51 Uhr von Mona-Lisa
@thomas_reuter_dir,
welche Information sollen an die Ersatzmitglieder weitergegeben werden?