Betriebsrat in deutschem Tochterunternehmen einer englischen Mutter?
Hallo,
ich arbeite in einem UNternehmen mit insgesamt 12 Mitarbeitern. Laut meinen Informationen können wir demnach einen Betriebsrat wählen lassen. Nun habe ich aber eine Frage, auf die ich bisher nirgends eine Antwort finden konnte:
Wir sind die deutsche Tochter eines englischen Unternehmens. Hat dies irgendwelche Auswirkungen auf die rechtliche Gültigkeit des Betriebsrats? Unser Betrieb gehört keiner Gewerkschaft an.
Ich würde mich freuen wenn mir jemand weiterhelfen kann.
Danke und Gruß
Frank
Community-Antworten (3)
12.10.2006 um 09:55 Uhr
Hallo Frank,
die "Nationalität" der Konzernmutter hat keinen Einfluß auf das deutsche Betriebsverfassungsgesetz. Der Betriebsrat wird in einem Betrieb gewählt. Liegt der Betrieb in Deiutschland kann der Brite höchstens die Niederlassung in Deutschland schließen.
Übrigens können Unternehmen mit ihren Betrieben höchstens einem Arbeitgeberverband angehören, keiner Gewerkschaft (wie ist das eigentlich mit gewerkschaftseigenen Unternehmen?). Du meinst sicher, dass Euer Unternehmen nicht tarifgebunden ist.
Gruß!
12.10.2006 um 12:36 Uhr
hallo, du arbeitest in einem Betrieb mit 12 mitarbeitern. das unternehmen hat sicher mehr. ist doch nicht eurest??? ihr könnt natürlich einen betriebsrat wählen wenn mindestens 5 mitarbeiter 18 jahre alt sind. der br ist dan 1 köpfig was die sache manchmal schwer aber auch manchmal einfach macht. (es widerspricht keiner auf betriebsratssitzungen. hä hä hä ) es sollten möglicht viele mitarbeiterInnen in die gewerkschaft eintreten. auf jedenfall sollten die die kandidieren mitglied sein. mit der gewerkschaft lässt sich dan auch die wahl einfacher durchführen.
13.10.2006 um 08:27 Uhr
Vielen Dank schonmal für die Antworten. Eine Frage hätte ich nochmal:
Im Betriebsverfassungsgesetz steht, dass bei der ganzen Geschichte logischerweise keine Personen in leitenden Positionen teilnehmen dürfen. Ist irgendwo klar geklärt, was eine leitende Position ist? Wir haben einen Chef, einen Supervisor und einen Lagerchef. Ist hierbei jetzt nur der Chef nicht berechtigt? Ansonsten gehen uns ja irgendwann die Personen aus weil im Prinzip in so einem kleinen Betrieb jeder eine leitende Position hat.
Und noch eine: Darf bei der Einberufung der Betriebsversammlung der Chef dabei sein? Wenn ich alles richtig verstanden habe, muss diese mit einem Aushang bekannt gegeben werden. Wenn mein Chef das liest, riecht er natürlich den Braten und ich bin schneller weg als ich das Wort Betriebsrat buchstabieren kann.
Mir fallen bestimmt noch weitere Fragen ein, also bis bald:-)
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