betriebsratswahl.deSeminare

Mitarbeiterversammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes

G
giebelw
Sep 2018 bearbeitet

Das zu dieser Mitarbeiterversammlung angefertigte Protokoll mit Stimmenauszählung etc., durch einen eigens dafür ernannten Schriftführer muss doch von den teilnehmenden Personen einzusehen sein!? Das ist doch auch nicht öffentlich sondern die teilnehmenden Personen sind doch Kollegen. Sonst brauchen wir auch keine Stimmenauszählung!!!!!

44105

Community-Antworten (5)

C
celestro

28.09.2018 um 14:53 Uhr

So ganz verstehe ich Dein Problem nicht ...

E
empört

28.09.2018 um 15:01 Uhr

Coca Cola sollte auch endlich seine Geheimrezeptur verraten. Wie sind doch alle (potentielle) Konsumenten!!!!!

G
giebelw

28.09.2018 um 15:44 Uhr

Ich darf also nicht die Stimmenauszählung etc. einsehen?

C
celestro

28.09.2018 um 15:52 Uhr

"Ich darf also nicht die Stimmenauszählung etc. einsehen?"

Könntest Du Dich vielleicht etwas klarer ausdrücken ? Wenn Du bei der Versammlung dabei bist, kannst Du zugucken. Und wenn die Versammlung vorbei ist, könnte man zwar die Unterlagen einsehen, aber eben nicht die Auszählung (die ist ja vorbei). Also was genau willst Du ?

P
Pjöööng

28.09.2018 um 16:21 Uhr

giebelw, lass Dich mal von diesen unqualifizierten Äußerungen nicht irritieren.

Es ist nicht klar worum es Dir geht. Geht es um die "Mitarbeiterversammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes", wei Du es in der Überschrift bezeichnest, oder um die eigentliche Wahl (wonach dann der Beitrag klingt)?

Die Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes ist eine Betriebsversammlung. Dort gibt es keine Verpflichtung eine Niederschrift anzufertigen. Entsprechend gibt es auch keine Regelung wer diese einsehen darf.

Von der Wahl ist eine Niederschrift anzufertigen von der der Arbeitgeber und im Betrieb vertretene Gewerkschaften eine Kopie erhalten. Weitere Einsichtsrechte sind mir nicht bekannt.

Das Wahlergebnis ist zu veröffentlichen.

Ihre Antwort