Erstellt am 28.09.2018 um 12:53 Uhr von celestro
So ganz verstehe ich Dein Problem nicht ...
Erstellt am 28.09.2018 um 13:01 Uhr von empört
Coca Cola sollte auch endlich seine Geheimrezeptur verraten. Wie sind doch alle (potentielle) Konsumenten!!!!!
Erstellt am 28.09.2018 um 13:44 Uhr von giebelw
Ich darf also nicht die Stimmenauszählung etc. einsehen?
Erstellt am 28.09.2018 um 13:52 Uhr von celestro
"Ich darf also nicht die Stimmenauszählung etc. einsehen?"
Könntest Du Dich vielleicht etwas klarer ausdrücken ? Wenn Du bei der Versammlung dabei bist, kannst Du zugucken. Und wenn die Versammlung vorbei ist, könnte man zwar die Unterlagen einsehen, aber eben nicht die Auszählung (die ist ja vorbei). Also was genau willst Du ?
Erstellt am 28.09.2018 um 14:21 Uhr von Pjöööng
giebelw, lass Dich mal von diesen unqualifizierten Äußerungen nicht irritieren.
Es ist nicht klar worum es Dir geht. Geht es um die "Mitarbeiterversammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes", wei Du es in der Überschrift bezeichnest, oder um die eigentliche Wahl (wonach dann der Beitrag klingt)?
Die Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes ist eine Betriebsversammlung. Dort gibt es keine Verpflichtung eine Niederschrift anzufertigen. Entsprechend gibt es auch keine Regelung wer diese einsehen darf.
Von der Wahl ist eine Niederschrift anzufertigen von der der Arbeitgeber und im Betrieb vertretene Gewerkschaften eine Kopie erhalten. Weitere Einsichtsrechte sind mir nicht bekannt.
Das Wahlergebnis ist zu veröffentlichen.