Erstellt am 21.09.2018 um 08:35 Uhr von wdliss
Mitglied des Wahlvorstands kann jeder werden, der bei der BR-Wahl wählbar ist. §7 BetrVG: Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
§8 BetrVG: Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören (...)
Ein Mitspracherecht darüber, wer in den Wahlvorstand oder auch später in den BR gewählt wird gibt es für Ausbilder und Geschäftsführer nicht.