Erstellt am 20.09.2018 um 14:02 Uhr von celestro
Wie groß ist denn das Gremium und wieviele BRM scheiden aus ? Sind mit dem Ausscheiden ALLE weg ?
Erstellt am 20.09.2018 um 14:07 Uhr von Grüne Paprika
Der örtl. Betriebsrat besteht (noch) aus einer Person, die gleichzeitig Gesamtbetriebsratsentsandte/r ist - mit deren Ausscheiden sind es 0 BRM. Der Gesamtbetriebsrat besteht aus 3 Mitgliedern, nach Ausscheiden des besagten örtl. BRM dann nur noch aus 2Mitgliedern.
Erstellt am 20.09.2018 um 14:12 Uhr von celestro
"Der örtl. Betriebsrat besteht (noch) aus einer Person, die gleichzeitig Gesamtbetriebsratsentsandte/r ist - mit deren Ausscheiden sind es 0 BRM."
Sind bereits Neuwahlen eingeleitet, oder war es die gaze Zeit ein 1er Gremium ?
Grundsätzlich kenne ich es aber so, daß der GBR nur für GBR-Dinge zuständig ist. Würde eher sagen, wenn der BR aufhört zu existieren, dann kann der GBR einen Wahlvorstand einsetzen, aber auch nicht mehr.
Erstellt am 20.09.2018 um 14:13 Uhr von Pjöööng
Für die örtlichen Angelegenheiten ist der GBR nicht zuständig!