Was ist mit dem Betriebsrat bei einer Umfirmierung?
Am 30.05.2018 hat die Belegschaft den amtierenden Betriebsrat in seinem Amt bestätigt und ist für weitere vier Jahre gewählt worden. Am 01.07.2018 ist die Fa. von einer GbR in eine GmbH&Co KG umfirmiert worden. Es hat keine Neugründung stattgefunden.
Was ist mit dem amtierenden Betriebsrat? Kann die Geschäftsführung den Betriebsrat entlassen? Muss der BR neu wählen? Welche Möglichkeiten hat der BR sich gegen eine Neuwahl zu stellen?
Community-Antworten (3)
20.09.2018 um 08:45 Uhr
Das hat keinen Einfluss. Es ist nur eine Änderung der Firmenform. Mehr nicht. Für Euch und euren BR ändert sich nur der Name des Betriebes.
20.09.2018 um 09:32 Uhr
.... also einfach weiter machen ....
21.09.2018 um 00:33 Uhr
Ganz so einfach ist es nicht bei uns, denn die Firma hat den Betrieb in einzelne unabhängige Betriebsteile aufgeteilt, die heißen jetzt: "Süd, Ost, Nord und West" Früher waren wir in der GbR alle in einzelne pädagogische Zentren aufgeteilt. Jetzt ist der einzig bestehende BR in die GmbH & Co KG -West mit 150 Mitarbeitern gemündet. Vorher waren wir als BR nur für ein pädagogisches Zentrum mit 50 MA als BR verantwortlich und gewählt. Die Geschäftsleitung möchte aber nur einen BR für den ganzen West GmbH & Co KG zulassen, obwohl wir räumlich 150 Kilometer von einander entfernt sind! Wer kann uns da rechtlich weiterhelfen?
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