Hallo zusammen,
Frage wir haben bei uns die freigestellten Betriebsräte gewählt nach Listenwahl
( 7 Vollfreistellungen)
Liste 1 mit 4 Vollfreistellungen
Liste 2 mit 3 Vollfreistellungen.
bei der Wahl war alles o.k., mit AG gesprochen vor der Wahl /7 Vollfreistellungen,
Wahl der Vollfreigestellten Betriebsräte durch Listenwahl wurde ordnungsgemäß durchgeführt

Einen Tag nach der Wahl möchte Liste 2 1 Vollfreistellung in Teilfreistellung 50/50% umwandeln, der Vollfreigestellter BRM ist mit einverstanden, 2 Vollfreistellungen bleiben der Liste.
AG ist auch mit einverstanden.
Ist das so Richtig? sind Teilfreistellungen bei Listenwahl vor der Wahl bekannt zu geben?
gibt es hier Urteile?