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Freistellungen Betriebsrat

A
Arbg.
Feb 2019 bearbeitet

Hallo zusammen, Frage wir haben bei uns die freigestellten Betriebsräte gewählt nach Listenwahl ( 7 Vollfreistellungen) Liste 1 mit 4 Vollfreistellungen Liste 2 mit 3 Vollfreistellungen. bei der Wahl war alles o.k., mit AG gesprochen vor der Wahl /7 Vollfreistellungen, Wahl der Vollfreigestellten Betriebsräte durch Listenwahl wurde ordnungsgemäß durchgeführt

Einen Tag nach der Wahl möchte Liste 2 1 Vollfreistellung in Teilfreistellung 50/50% umwandeln, der Vollfreigestellter BRM ist mit einverstanden, 2 Vollfreistellungen bleiben der Liste. AG ist auch mit einverstanden. Ist das so Richtig? sind Teilfreistellungen bei Listenwahl vor der Wahl bekannt zu geben? gibt es hier Urteile?

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Community-Antworten (2)

C
celestro

18.08.2018 um 17:45 Uhr

Der BR beschließt die Freistellungen. Wenn da jetzt eine Liste etwas ändern will, muss die Zustimmung des BR eingeholt werden.

K
kratzbürste

18.08.2018 um 20:46 Uhr

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