Wahlberechtigung SBV-Wahl befristeter Arbeitsvertrag
Hallo,
ich habe eine Frage zur bevorstehenden SBV-Wahl. Wir wählen förmlich und, da wir weit auseinanderliegende Standorte haben, mit Briefwahl.
Die Briefwahlunterlagen werden rechtzeitig im Oktober abgeschickt. Die Stimmzettel können bis Mitte November zurückgeschickt werden. Letzter Tag der Stimmabgabe ist der 14.11. Wir haben einen Kollegen, der bis 31.10. befristet ist und danach in Rente geht. Ist er wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle in dem Betrieb / der Dienststelle am Wahltag beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen (§§ 177 Abs. 2, 151 Abs. 3 SGB IX).
Aber: wann ist bei einer Briefwahl der Wahltag???
Über Antworten würde ich mich freuen!
Community-Antworten (4)
09.08.2018 um 12:55 Uhr
Möchte der Kollege den wählen? Oder geht es um die grundsätzliche Frage?
09.08.2018 um 15:37 Uhr
Hauptsächlich ist es eine grundsätzliche Frage.
Denn ob er wählen möchte, ist bislang nicht bekannt - es geht ja auch darum, ob er in die Liste der Wahlberechtigten aufgenommen werden muss.
Danke im Voraus!
09.08.2018 um 16:01 Uhr
Die Liste der Wahlberechtigten wird vom WV laufend aktualisiert. Am 02.11., oder spätestens am letzten Tag vor der Wahl würde er von der Wählerliste fliegen. Und sollte er vorher schon Wahlunterlagen eingefordert und ausgefüllt haben, ließen sich diese am Wahltag trotzdem noch herausfiltern.
Wobei der User Pjöööng hier glaube schon einmal argumentiert hat, daß man eine abgegebene Stimme nicht mehr herausnehmen darf.
13.08.2018 um 12:48 Uhr
Euer Wahltag wäre hier dann der 14.11. Damit ist der genannte MA der am 31.10. seinen letzten Arbeitstag hat nicht mehr zum Wahltag im Betrieb und daher nicht Wahlberechtigt. Er dürfte daher auch keinen Brief erhalten.
https://www.integrationsaemter.de/wahl/484c207/index.html Seite 34 Wahlberechtigt ist nur wer am Wahltag noch im Betrieb ist.
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