Erstellt am 17.07.2006 um 14:48 Uhr von Petrus
Das ist in der Wahlordnung geregelt.
Erstellt am 17.07.2006 um 21:30 Uhr von Fayence
Petrus, sicher?
solarFred,
bzgl. der Fristen wirst Du im BetrVG fündig oder nutzt eine der zahlreich vorhandenen Softwareprogramme, z.B.
http://www.betriebsratswahl.de/betriebsrat_gruenden/
Ich nehme ob Deiner Fragestellung zwar an, dass Du vom vereinfachten Wahlverfahren redest, bin aber nicht sicher. Also aufpassen, im normalen Wahlverfahren sind andere Fristen zu beachten.
Erstellt am 18.07.2006 um 08:21 Uhr von IhrNickName
§ 14a Vereinfachtes Wahlverfahren für Kleinbetriebe (bis 50 Wahlberechtigte)
http://bundesrecht.juris.de/betrvg/__14a.html
"Auf einer zweiten Wahlversammlung wird der Betriebsrat in geheimer und unmittelbarer Wahl gewählt. Diese Wahlversammlung findet eine Woche nach der Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstands statt."
Erstellt am 18.07.2006 um 08:27 Uhr von IhrNickName
Frist zwischen Einladung und 1. Wahlversammlung: 1 Woche,
http://bundesrecht.juris.de/betrvgdv1wo/__28.html
Wahlordnung § 28
Einladung zur Wahlversammlung
"Die Einladung muss mindestens sieben Tage vor dem Tag der Wahlversammlung erfolgen."
Frist zwischen 1. Wahlversammlung und 2. Wahlversammlung, ebenfalls 1 Woche (siehe oben).