Übergabe von Unterlagen
Gibt eine Verpflichtung des alten Betriebsrates, seine Unterlagen dem neu gewählten Betriebsrat zu übergeben?
Community-Antworten (2)
12.07.2006 um 18:39 Uhr
@Chris Nehmen wir nur die Sitzungsniederschriften. Protokolle sind immer das Eigentum der Institution "Betriebsrat", nicht der Personen, die dem Gremium angehören. Daher ist es nicht zulässig (und erfüllt u. U. sogar den Tatbestand der Urkundenunterdrückung gem. § 274 StGB), die Protokolle, die Themen behandeln, die noch relevant sind, zu vernichten, wenn die Amtszeit eines Betriebsrats abläuft.
Ich würde mit weiteren Unterlagen ähnlich argumentieren!
12.07.2006 um 18:44 Uhr
Danke, hat mir sehr geholfen. chris
Verwandte Themen
Übergabe BR-Unterlagen nach Neuwahlen
ÄlterWir haben einen neuen BR, sämtliche Unterlagen des alten BR sind nicht mehr vorhanden bzw auf dem Computer ist alles gelöscht. Müssen die alten Unterlagen dem neuen BR übergeben werden ? Gibt es ein
Chaotische BR Wahl - hat sowas überhaupt Bestand?
ÄlterWir haben soeben die chaotischste BR Wahl hinter uns, die ich bisher erleben durfte. Wir sind ein kleiner Betrieb, nur 32 Wahlberechtigte Angestellte, unser Betriebsrat besteht aus 3 KandidatInnen. Ic
Kann nach Übergabe der Liste an den Wahlvorstand noch ein Bewerber aufgenommen werden ?
ÄlterHallo zusammmen, wir wollen morgen unsere Liste an den Wahlvorstand übergeben, kann nach der erfolgten Übergabe noch ein Bewerber auf die Liste genommen werden ? Wir werden eine normales Wahlver
Wechsel des Betriebsratsvorsitzenden
ÄlterIm Betrieb meines Mannes hat der Betriebsratsvorsitzende gewechselt. Der bisherige Vorsitzende hat nun alle Unterlagen der letzten Amtszeit "entsorgt". Ist er nicht dazu verpflichtet eine vernünftige
Übergabe Unterlagen
ÄlterWelche Unterlagen müssen nach der BR-Wahl an den neuen BR übergeben werden? Vor der Wahl wurde alles bearbeitet. Es ist nichts mehr offen, was der neue BR erledigen müsste