Wer bestimmt den Wahlvorstand?
Hallo zusammen,
Unsere neue Firma ist vor einem Monat aus Teilen unserer alten Firma und Teilen des Mutterkonzern entstanden alle drei Firmen bestehen noch. Unsere alte Firma hat ein Betriebsrats der auch einen Interessenausgleich geschlossen hat. Laut diesen Interessenausgleich ist der alte Betriebsrat für die neue Firma noch ein halbes Jahr zuständig. Jetzt meine Frage. Ist es richtig dass der alte Betriebsrats in der neuen Firma den Wahlvorstand bestimmt?
Community-Antworten (1)
24.07.2018 um 16:31 Uhr
Würde ich so sehen, dann das ist der wesentliche Kern eines Übergangsmandates.
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