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Betriebsratsgründung - wann soll das geschehen?

N
Nina
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag, kann mir jemand sagen wann ich einen Betriebsrat gründen soll. Muss dies geschehen auf Wunsch eines einzigen MA oder besteht da eine Mherheitspflicht ??

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Community-Antworten (1)

S
Saluk

30.06.2006 um 13:29 Uhr

Hallo Nina,

grundsätzlich besteht mit BetrVG §1 eine Pflicht zur Errichtung eines Betriebsrats "in Betrieben mit in der Regel mindestens 5 ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind".

Wie gründet man einen Betriebsrat? Das steht in BetrVG §17.

Dazu benötigt man eine Betriebsversammlung, bei der ein Wahlvorstand gewählt wird.

Am einfachsten ist es, wenn jemand aus der Arbeitnehmerschaft in einer Gewerkschaft ist. Dann kann die Gewerkschaft zu so einer Betriebsversammlung einladen, ohne dass sich jemand von der Belegschaft als treibende Kraft offenbaren muss. Diese Gewerkschaft beruft die Betriebsversammlung ein und zieht dann idealerweise auf der Betriebsversammlung bereits 3 Kandidaten aus dem Hut (die sind natürlich vorher informiert und haben zugestimmt, den Job zu übernehmen). Diese Kandidaten genießen ab diesem Augenblick bereits Kündigungsschutz. Dann findet die Wahl des Wahlvorstandes statt und dieser muss dann die Wahl zum Betriebsrat organisieren.

Anderer Weg zur Betriebsversammlung: drei wahlberechtigte Arbeitnehmer laden zu einer Betriebsversammlung zum Zweck der Wahl des Wahlvorstandes ein. Diese drei genießen dann auch schon Kündigungsschutz. Weiteres Vorgehen analog wie oben.

Grüße Saluk

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