Erstellt am 17.07.2018 um 22:46 Uhr von BRSB
Ich habe mich an das Integrationsamt gewandt ( in deinem Bundesland ) . Die helfen dir weiter 😀
Erstellt am 18.07.2018 um 07:10 Uhr von ickederdicke
Ihr habt noch keine SBV ?
Erstellt am 18.07.2018 um 13:54 Uhr von Rattle
Recht hohe Wahlbeteiligung? Es dürfen aber nur Schwerbehinderte und Gleichgestellte Wählen.......
Oder war das jetzt vorausgesetzt?
Erstellt am 18.07.2018 um 14:20 Uhr von Pcsilvi
Wir haben 195 Schwerbehinderte bzw. Gleichgestellte.
Ja nur dieser Personenkreis darf die SBV wählen
Erstellt am 19.07.2018 um 10:54 Uhr von ickederdicke
Dazu sollte eher in der Jahresversammlung der Schwerbehinderten aufgefordert werden - oder habt ihr aktuell keine SBV ( Schwer vorstellbar bei 195 SB/GL). Ok, doppelt wirkt besser.
In der Betriebsversammlung könnt ihr auf jeden Fall auf die kommende SBV Wahl hinweisen, gerade wenn euch noch interessierte Kandidaten fehlen. Es können ja auch nicht behinderte Mitarbeiter zur Wahl der SBV antreten, Wählbarkeit vorausgesetzt.