AG kann BR-Kandidaten ablehnen?
Ist es richtig, dass der AG einzelne Kandidaten auf der Liste des zu wählenden Betriebsrates ablehnen kann? Und wenn ja, wie soll das vonstatten gehen? Bittet er den Wahlausschuss um Streichung des jeweiligen Kandidaten bzw. bittet er den betreffenden Mitarbeiter, seine Kandidatur zurückzuziehen?
Zur Info: Nach dem Verkauf unserer Firma soll ein neuer Betriebsrat gewählt werden. Hierzu wurde uns im Rahmen einer Mitarbeiterversammlung vom bisherigen BR mitgeteilt, dass der AG das Recht zu o.g. Vorgehen habe.
Wir finden dieses Procedere höchst befremdlich - würde es doch bedeuten, dass sich der AG nach Gutdünken seine Wahlliste selber zusammenstellen kann.
Community-Antworten (4)
20.06.2006 um 20:00 Uhr
soweit ich weiß ist das ausdrücklich "nicht " möglich. die einzige verhinderung wäre, wenn ein Kandidat noch im Zeitvertragsverhältnis steht oder sein Amt im Betrieb (leitender Angestellter ) die Kandidatur ausschließt. "siehe Wählerliste". Eventuell könnte es noch Probleme geben, wenn zur Zeit ein Verfahren zwischen dem Arbeitgeber und dem Kandidaten anhänglich ist.
20.06.2006 um 21:03 Uhr
@ Urmel Ist der bisherige Betriebsrat etwa die Stammbesetzung der Augsburger Puppenkiste?
BetrVG § 20 Wahlschutz und Wahlkosten (1) Niemand darf die Wahl des Betriebsrats behindern. Insbesondere darf kein Arbeitnehmer in der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts beschränkt werden.
(2) Niemand darf die Wahl des Betriebsrats durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflussen.
Ein Verstoss des Arbeitgebers gegen den §20 BetrVG würde einen strafbaren Tatbestand darstellen und könnte gem. §119 BetrVG verfolgt werden.
BetrVG § 119 Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- eine Wahl des Betriebsrats, ... behindert oder durch Zufügung oder Androhung von Nachteilen oder durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen beeinflusst,
@ Seilburg Ein befristeter Arbeitsvertrag schliesst eine Kandidatur nicht aus. Auch AN, die eine Kündigungsschutzklage eingereicht haben, sind wählbar; dürfen allerdings nicht wählen.
20.06.2006 um 21:33 Uhr
@Fayence, Seilburg Natürlich kann der AG einen potentiellen BRM ablehnen! Nützen wird das halt nix!
20.06.2006 um 21:50 Uhr
@Fayence Das mit der "Augsburger Puppenkiste" mag ich jetzt nicht kommentieren, zumal ich weiß, dass "sie" hier mitliest g
@Kölner Ich vermute, dass halt Druck ausgeübt wird und der neue AG gerne "seine" Leute im BR sehen würde...
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